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Versandapotheke der Drogeriemarktkette dm vor Gericht
Seit Dezember 2025 verkauft dm über ein Tochterunternehmen rezeptfreie Medikamente. Dagegen hat die Wettbewerbszentrale geklagt. Eine Vermischung von Drogerie- und Apothekenangebot sei unzulässig.
"Taschentücher von dm, Nasenspray von dm-med, Pflaster von dm, Wundsalbe von dm-med", so wirbt der Drogeriemarktriese dm deutschlandweit für sein neues Geschäftsfeld. Es klingt so logisch: Drogerieartikel und rezeptfreie Medikamente gehören oft zusammen, also verkauft dm auch beides gemeinsam auf der Internetseite des Unternehmens. "Alles zusammen - einfach bestellt", so der Slogan der Kampagne.
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Doch rechtlich ist dieses Geschäftsmodell möglicherweise gar nicht zulässig. Das behauptet jedenfalls die Wettbewerbszentrale und hat gegen dm vor dem Landgericht Karlsruhe geklagt. Denn: Nach den Vorgaben des Arzneimittelrechts dürfen apothekenpflichtige Medikamente nur durch Apotheken abgegeben werden.
In einem stationären Drogeriemarkt darf es also - anders als in manch anderen Ländern - in Deutschland keine Medikamente geben. Hintergrund ist der Gesundheitsschutz. Apotheken sind in Deutschland verpflichtet, ihre Kunden über Risiken und Konsequenzen aufzuklären, etwa bei einem Missbrauch von Arzneimitteln. In einer Drogerie fehlt dafür das Fachpersonal, also der ausgebildete Apotheker.
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Allerdings hat sich die Verbraucherwelt in den vergangenen Jahrzehnten auch bei den Apotheken weitergedreht, und es gibt eben nicht mehr nur die stationäre Apotheke in der Fußgängerzone. Seit einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs von 2003 ist auch der Versand von Arzneimitteln durch Online-Apotheken erlaubt.
Mit klaren Regeln: Auch hier dürfen nicht einfach beliebige Unternehmen Medikamente an die Verbraucher verkaufen, sondern nur zugelassene Online-Apotheken. Die Drogeriemarktkette dm hat deshalb für ihr Geschäftsmodell zunächst eine Versandapotheke in Tschechien gegründet - also ein anderes Unternehmen mit einer solchen Apothekenzulassung: die dm-med.
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Das rechtliche Problem sieht die Wettbewerbszentrale auch nicht grundsätzlich in der Versandapotheke, sondern darin, dass auf der Homepage des Unternehmens alle Produkte zusammen angeboten werden. Der Verbraucher habe den Eindruck, er bestelle auch die Medikamente bei dm.