// HEISE ONLINE — MODA & SOCIETÀ
Glasfaser: Per Mathenachhilfe zu mehr Wettbewerb?
Die Bundesnetzagentur hat berechnet, was Glasfaseranbieter für eine Mitnutzung ihrer Netze verlangen könnten. Verbindlich ist das nicht, doch der Druck steigt.
This article is also available in
English.
It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Alle wollen Glasfaser – zumindest verkaufen. Das gilt für die Telekommunikationsbranche in diesen Monaten eindeutig. Das Problem: Manchmal sind die Wettbewerber schon da. Oder die Kunden haben keine Lust auf einen bestimmten Anbieter. Doch der Verlegende hat grundsätzlich erst einmal das physische Monopol und kann die Bedingungen diktieren, zu denen die Konkurrenz ihre Lichtwellenleiter mitnutzen darf. Dabei ist es im Regelfall weder volks- noch betriebswirtschaftlich und schon gar nicht baulich sinnvoll, in Wohnungen mehrfach Glasfaser zu verlegen.
Wer ausbaut, geht in finanzielle Vorleistung – ein Großteil des Glasfaserausbaus ist über Schulden finanziert. Und die Zinsen steigen derzeit, der Ausbau verteuert sich rasant. Doch im reinen Glasfasermarkt gibt es keinen Staatsmonopolisten mehr. Das verändert auch die Bedingungen für die Regulierungsmöglichkeiten des Staates: Wenn der Zugang zum Kunden eigentlich nicht verknappt ist, muss der Staat auch nicht eingreifen – zumindest, bis ein Marktversagen festgestellt wird. Ob er es dürfte, ist umstritten.
Bislang sind die Telekommunikationsunternehmen trotz jahrelanger Diskussion nicht in der Lage, sich auf allgemeine, klare Modalitäten zu einigen, trotz Verhandlungsgebot. „Da die Möglichkeiten der Konsensfindung aus dem Markt heraus hier offenbar ihre Grenzen erreichen, leitet die Bundesnetzagentur mit dem vorliegenden Papier einen Diskussionsprozess zu Open-Access-Bedingungen ein“, schreiben die Autoren der Bundesnetzagentur nun der Deutschen Telekom genauso wie ihren Wettbewerbern ins Stammbuch.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation müsse erste Gedanken für die Zeit der reinen Glasfaserverfügbarkeit niederschreiben. „Auch auf Glasfaser soll Wettbewerb herrschen“, meint Bundesnetzagenturpräsident Klaus Müller. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zwischen verschiedenen Anbietern, Produkten und fairen Preisen wählen können.“ Nur erzwingen lässt sich das bislang nicht. Und was ist überhaupt ein fairer Preis? Zählen für die Berechnung alle monatlichen Zahlungen oder nur ein Standardprodukt? Wie muss dabei die Standardvertragslaufzeit einberechnet werden? Und was ist welche Art von Nutzung wert? Manche Anbieter etwa mieten leere Fasern, andere lassen die Datenströme auf der Technik des Mitbewerbers laufen.
Derzeit aber, das betont die Bundesnetzagentur, seien die jetzt veröffentlichten Berechnungsideen für faire Entgelte nur Anhaltspunkte und hätten keinerlei Auswirkungen auf Regulierung. Das Ergebnis ihrer Berechnung: Eine Marge von 32 Prozent sieht sie als über alle Bandbreitenklassen fairen Wert an. Ist die Bandbreite etwas geringer, also bei 100 bis 200 Megabit pro Sekunde, wären 37 Prozent gerechtfertigt, bei 1 Gigabit pro Sekunde nur 28 Prozent. Damit soll den Fixkosten, die unabhängig von der Geschwindigkeit entstehen, Rechnung getragen werden. Weiter rechnet die Bonner Behörde vor: 5 Euro zuzüglich 20 Prozent des effektiven Endkundenpreises seien als bandbreitenspezifische Marge adäquat. Denn die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass höhere Bandbreiten auch mit höheren Kosten für die Betreiber einhergingen.
Tatsächlich hat die Behörde in erster Linie ausgerechnet, was im Markt bislang stattfindet. Die Berechnungen seien natürlich nur „Entgeltkalkulationsvorschläge“ – denn verpflichten wolle und könne die Bundesnetzagentur ja im freiwilligen Open-Access-Bereich derzeit gar nicht, heißt es von der BNetzA. In der Branche will das derzeit kaum jemand ändern. „Entscheidend ist, dass es bei Orientierungspunkten bleibt“, kommentiert Max Bunse, Geschäftsführer des Bundesverbands Glasfaseranschluss (Buglas), der als Telekom-nah gilt. „Open Access und Kooperation