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E-Scooter: Bundesrat winkt neue Halterhaftung durch
von Carsten Knobloch
25. Sep. 2026 |
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Wer künftig von einem E-Scooter angefahren wird oder einen Schaden erleidet, hat es bei der Schadensregulierung wohl leichter. Die vom Bundestag beschlossenen neuen Haftungsregeln für elektrische Tret- und Stehroller haben am 25. September 2026 den Bundesrat passiert. Dürfte jetzt keinen überraschen, das Ding galt schon lange als "durch"
Bislang galt für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h eine Ausnahme: Die sogenannte verschuldensunabhängige Halterhaftung griff nicht, bei einem Unfall haftete ausschließlich der Fahrer, und das auch nur, wenn ihm ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden konnte. Diese Ausnahme fällt für E-Scooter künftig weg. Damit gelten dieselben Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge: Der Halter haftet bei Unfällen künftig ebenfalls, und zwar unabhängig von einem eigenen Verschulden.
Das dürfte vor allem bei Leihrollern interessant werden. Für Unfallopfer war es bisher oft schwierig, Ansprüche durchzusetzen, weil Fahrer nach einem Unfall nicht ermittelt werden konnten oder sich die Schuldfrage nicht eindeutig klären ließ. Künftig können sich Geschädigte direkt an die Verleihfirmen halten.
Hintergrund der Verschärfung sind die gestiegenen Zahlen im Straßenverkehr. Waren im Jahr 2020 noch 180.000 E-Scooter versichert, lag die Zahl 2023 bereits bei 990.000. Laut Statistischem Bundesamt stieg parallel auch die Zahl der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024.
Das Gesetz muss nun noch ausgefertigt und verkündet werden. In Kraft treten die neuen Regeln am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt.