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Mittwoch: Apple wegen Epic vor US-Höchstgericht, Aus für Frankreichs Paketsteuer
Prüfung auf Apples Gerichte-Missachtung + Zoll auf Chinas Mini-Pakete wirkungslos + Telemedizin auch mit Apotheken + KI-Agenten als AWS-Strategie + Bit-Rauschen
Im Streit um App-Gebühren hat Apple einem US-Gericht eine lange Nase gezeigt und Gebühren auch für Zahlungen fremder Apps außerhalb des eigenen App-Stores erhoben. Ein Bundesbezirksgericht hat dies als Missachtung des Gerichts eingestuft. Das wird nun vom US Supreme Court überprüft. In Frankreich wurden Gebühren für kleine Pakete aus Nicht-EU-Staaten fällig. Doch asiatische Händler haben diese Paketsteuer ausgetrickst, sodass die Einnahmen deutlich geringer ausfielen als erwartet. Jetzt verzichtet Paris darauf und verweist auf die ab heute geltende neue EU-Zollregel für Kleinsendungen. Ab heute gilt auch, dass Apotheken Patienten beim Einstieg in die medizinische Versorgung unterstützen und etwa bei Videosprechstunden assistieren können. Das richtet sich vorwiegend an Menschen, die Hilfe bei digitaler medizinischer Unterstützung benötigen oder dafür nicht ausgestattet sind – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Apple hat in seinem Spiel auf Zeit einen neuerlichen Etappensieg erzielt: Das höchste US-Gericht nimmt einen Teilaspekt des Komplexes Epic v Apple zur Überprüfung an. Grundsätzlich geht es in dem seit fast sechs Jahren laufenden Rechtsstreit um wettbewerbsfeindliche Praktiken in Apples App Store für iOS und iPadOS. Der vom Höchstgericht angenommene Teil dreht sich darum, dass Apple eine Entscheidung eines Bundesbezirksgerichts dem Geiste nach umgangen hat, indem es App-Anbietern prohibitive Gebühren verrechnet und andere nachteilige Auflagen macht. Das wurde zuvor als Missachtung des Gerichts eingestuft. Doch Apple argumentiert, Missachtung sei nur bei Umgehung sehr konkreter Gerichtsbefehle möglich, nicht bei Umgehung des grundsätzlichen Tenors einer Gerichtsentscheidung: Supreme Court überprüft Apples Missachtung des Epic-Gerichts.
Seit März dieses Jahres wurde in Frankreich eine Paketsteuer in Höhe von 2 Euro pro Kleinsendung aus Nicht-EU-Staaten erhoben, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Das sollte die Flut an Billigpaketen, vor allem aus Asien, eindämmen. Diese Regelung hat Paris gestern kurzfristig aufgehoben, ab heute wird diese Gebühr nicht mehr fällig. Denn asiatische Händler haben diese Paketsteuer erfolgreich umgangen, indem die Waren zunächst anderswo importiert und dann per Lkw nach Frankreich transportiert wurden. Dadurch sind die Einnahmen deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Offiziell verweist Paris auf die ab dem heutigen 1. Juli geltende neue EU-Zollregel für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten als EU-weite Lösung: Frankreich streicht eigene Paketsteuer für Kleinsendungen nach geringem Ertrag.
Ebenfalls ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken Patienten bei der Nutzung telemedizinischer Angebote unterstützen. Das soll Versicherten den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern. Nach Abschluss aller gesetzlichen Verfahren startet die sogenannte assistierte Telemedizin bundesweit. Apotheken können künftig drei Leistungen anbieten und abrechnen: ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren, die Begleitung einer Videosprechstunde oder die Kombination aus beiden Angeboten. Die Leistung richtet sich vor allem an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung digitaler Gesundheitsangebote benötigen oder kein geeignetes Endgerät besitzen. Diese müssen dafür eine Vereinbarung mit der Apotheke unterschreiben – zunächst auf Papier: Apotheken dürfen assistierte Telemedizin anbieten.
Amazon.com bietet nun die vorübergehende Einbettung eigener Mitarbeiter bei großen Kunden der Amazon Web Services (AWS) an. Sie sollen bei den Kunden KI-Agenten zusammenstellen und installieren, die dann AWS-Dienste nutzen. Diese Hausbesucher nennt Amazon Forward Deployed Engineers (FDE), eine von Palantir übernommene Marketingbezeichnung. Ziel ist natürlich, den Absatz zu beschleunigen, aber auch Kunden an AWS zu binden. Sind die