// HEISE ONLINE — MOBILE & WEB
EuGH bestätigt Rekordstrafe gegen Google wegen Android-Praktiken
Der EuGH hat das Urteil gegen Google wegen Missbrauchs seiner Marktmacht bei Android bestätigt. Die Milliardenstrafe der EU ist damit rechtskräftig.
Google hat seinen langjährigen Rechtsstreit gegen eine Kartellstrafe der Europäischen Union in Höhe von 4,1 Milliarden Euro verloren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) weist die von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen das 2018 gefällte Urteil eingelegten Rechtsmittel zurück und bestätigt die Geldbuße wegen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung der Suchmaschine Google Search im Kontext des Betriebssystems Android. Die Entscheidung ist rechtskräftig und stellt einen bedeutenden Sieg für die in Brüssel ansässige Regulierungsbehörde dar.
„Die von Google und seiner Muttergesellschaft Alphabet gegen das Urteil des Gerichts eingelegte Berufung wird zurückgewiesen, womit die gegen Google Search wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Android-Betriebssystem verhängte Geldbuße bestätigt wird“, erklärt das Gericht in einer Stellungnahme zum Urteil.
Schon 2018 stellte die Europäische Kommission fest, dass Google seine beherrschende Stellung missbraucht habe. Der Konzern habe durch Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen für bestimmte Anwendungen darauf hingewirkt, dass die eigene Suchmaschine und der Chrome-Browser auf Mobilgeräten mit dem Betriebssystem Android verwendet werden, das ebenso von Google stammt. Die Kommission stellte eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung fest, die sämtliche dieser Verhaltensweisen umfasste, und verhängte gegen Google eine Gesamtstrafe, heißt es im Urteil des EuGH in der Rechtssache C-738/22 P.
Die EU-Behörde kritisierte überdies hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit vorinstallierten Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen Android-Versionen verkaufen durften, die von Google nicht genehmigt wurden. Dies scheint sich seitdem offenbar geändert zu haben, da Google-Partner Motorola im Frühjahr eine Partnerschaft mit den alternativen Android-Entwicklern GrapheneOS angekündigt hat.
Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter habe Google mit den Vorgaben das Ziel verfolgt, seine beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Kontext der Suche zu schützen und zu stärken.
Google argumentierte im Verfahren, dass die Kopplung der Google-Suche und des Chrome-Browsers notwendig gewesen sei, um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen. Die nun finale Entscheidung stellt eine Einschränkung des Android-Geschäftsmodells dar. Bei diesem erhalten Smartphonehersteller kostenlose Software im Austausch gegen besagte Auflagen. Eben diese Verträge hatten 2018 den Zorn der Kommission auf sich gezogen, als die Aufsichtsbehörde der Alphabet-Tochter Google verschiedene Arten rechtswidrigen Verhaltens vorwarf. Diese hätten dazu beigetragen, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Die Entscheidung des EuGH könnte den Weg für eine Welle potenzieller Klagen von Opfern des Verhaltens von Google ebnen, spekuliert Bloomberg.
Google erklärt, das Urteil „verkennt unsere erheblichen Investitionen, die wir getätigt haben, um sicherzustellen, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibt. Jedenfalls haben wir unsere Vereinbarungen bereits 2018 an die ursprüngliche Entscheidung angepasst und konzentrieren uns weiterhin auf kontinuierliche Innovation und Offenheit für unsere Nutzer, Partner und Entwickler.“
Google steht immer wieder wegen seiner Geschäftspraktiken vor Gericht. Erst am Mittwoch fiel in Schweden ein Urteil gegen Google: Der Tech-Riese muss der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zahlen. Von EU-Seite hat das Unternehmen schon mehrere hohe Wettbewerbsstrafen aufgebrummt bekommen – manche wurden gerichtlich bestätigt, andere kassiert. Der Konzern konnte die Bußgelder bisher wegen des boomenden Online-Werbegeschäfts gut verkraften