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Soziale Netzwerke: AfD-Fraktion will Plattformen das eigene Hausrecht beschneiden
von Carsten Knobloch
7. Okt. 2026 |
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Neues Thema aus dem Bundestag: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf eingereicht, der sich um die Frage dreht, was Plattformen wie Meta, YouTube oder X eigentlich löschen dürfen und was nicht. Konkret geht es da wohl um Änderungen am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und am Wettbewerbsrecht.
Die Ausgangslage aus Sicht der Antragsteller: Große Netzwerke seien früher einfache, neutrale Plattformen gewesen, auf denen jeder seine Meinung sagen konnte, solange nichts Illegales passiert. In den vergangenen Jahren hätten die Betreiber die Moderation aber immer weiter hochgeschraubt. Über interne Hausregeln und den dehnbaren Begriff der Hassrede würden auch viele Beiträge gelöscht, die juristisch eigentlich völlig legal und von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Durch dieses Aussieben, so das Argument, seien Plattformen eben keine reinen Übermittler fremder Inhalte mehr, sondern würden selbst bestimmen, was stehenbleibt.
Hier setzt der Entwurf an: Bislang sind Plattformen durch EU-Regeln (den Digital Services Act) rechtlich davor geschützt, für jeden Beitrag ihrer Nutzer direkt wie ein klassischer Verlag zu haften. Die Fraktion will das Digitale-Dienste-Gesetz nun so ändern, dass dieser Schutzschild sofort wegfällt, wenn ein Netzwerk nach eigenen Richtlinien Beiträge löscht, die gar nicht gegen Gesetze verstoßen. Die Idee dahinter: Wer mehr filtert als das, was der Gesetzgeber vorgibt, soll auch die volle Verantwortung für alles tragen, was auf der Plattform passiert.
Für marktbeherrschende Plattformen soll es nach den Plänen noch strikter werden. Große Netzwerke mit enormer Reichweite dürften Beiträge demnach ausschließlich noch auf echte Gesetzesverstöße abklopfen. Jede Löschung von legalen Inhalten oder Sperrung von Konten wäre tabu.
Sollte ein Betreiber trotzdem Beiträge löschen, die nicht illegal sind, sieht der Entwurf Schadenersatz für die betroffenen Nutzer vor. Das soll ausdrücklich auch den Verlust von Reichweite, Abonnenten oder Inhalten abdecken. Damit klar ist, welche Netzwerke überhaupt als marktbeherrschend gelten, soll das Bundeskartellamt zudem verdonnert werden, die Social-Media-Landschaft jedes Jahr offiziell zu durchleuchten.
Wie das alles organisatorisch ablaufen sollte, bleibt allerdings offen, man stelle sich vor, dass jeder Heiopei (egal aus welchem Lager) den Rechtsweg beschreitet, weil er der Meinung ist, dass seine gelöschte Aussage ja "nur seine Meinung sei" - und eben nichts, was aus der Hasskommentarschmiede kommt. Ein gar nicht mal so leichtes Thema.
Entwürdigung, Abwertung und Diskriminierung von Personen oder Personengruppen sowie Herabsetzen der Menschenwürde, Diffamierung und (ehrverletzende) Beleidigungen sind jedenfalls keine Meinung, da sollten wir uns alle einig sein. Und ja, der Beitrag wäre 1:1 so erschienen, wenn jede andere Partei das gefordert hätte.
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