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IT-Ausfall bei der Justiz – Was war da los?
Nach der großflächigen Störung von Telefonen und Mailservern der bayerischen Justiz gibt das Ministerium Entwarnung. Richter und Staatsanwälte schlagen Alarm.
Keine Anrufe, keine Mails: Die bayerische Justiz ist von einer großflächigen Störung zeitweise lahmgelegt worden. Die ist inzwischen laut Justizministerium behoben.
Seit dem Donnerstagnachmittag bestand eine Störung der Netzwerkinfrastruktur im Rechenzentrum des Landesamts für Steuern. IT-gestützte Arbeitsabläufe bei Gerichten und Staatsanwaltschaften waren dadurch offenbar eingeschränkt.
Das hatte zur Folge, dass Bayerns Justiz zeitweise nicht per Festnetztelefon oder E-Mail erreichbar war. Um kurz nach Mitternacht am Freitag liefen die Systeme nach Ministeriumsangaben wieder.
Die „Standarddienste“ wie Mail und Telefon seien wieder verfügbar, teilte das bayerische Justizministerium mit. „Die Fachverfahren und die E-Akte stehen ebenfalls wieder zur Verfügung.“ Allerdings komme es „im elektronischen Rechtsverkehr noch zu Verzögerungen beim Nachrichtenversand“.
Die Gründe teilten zunächst weder das Justizministerium noch das Landesamt konkret mit. Nur von einem „Fehler im Netzwerk“ war die Rede. Später hieß es, Auslöser sei eine fehlerhafte Konfigurationsänderung an der zentralen Netzwerkinfrastruktur gewesen. „Zum aktuellen Zeitpunkt ist ausgeschlossen, dass es sich um einen Cyberangriff handelte“, teilte das Landesamt mit. „Zu keinem Zeitpunkt sind sensible Daten abgeflossen oder verloren gegangen. Ebenso bestand zu keinem Zeitpunkt unbefugter Zugriff auf die Server der Justizverwaltung.“
Der Vorfall soll „genau analysiert“ werden. Außerdem sollen möglicherweise „weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Ausfallsicherheit erarbeitet und umgesetzt“ werden.
Nachrichten, die während des Störungszeitraums versandt wurden, wurden auf den Systemen zwischengespeichert und werden derzeit abgearbeitet, wie das Ministerium mitteilte.
Für Eilfälle stünden den Gerichten und Staatsanwaltschaften alternative Versandwege – beispielsweise das Justizportal – zur Verfügung, hieß es in der knappen Mitteilung des Ministeriums.
Laut Justizministerium drohen keine verpasste Fristen. Zwar waren von der Störung auch Faxgeräte betroffen, die für das Einreichen von Schriftsätzen bei der Justiz noch immer eine Rolle spielen. Sollte eine solche Einreichung während der Störung nicht möglich gewesen sein, „kann durch das Gericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden“, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. „Dies betrifft vor allem Verfahren, in denen betroffene Personen nicht anwaltlich vertreten werden.“