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Schulausschluss wegen Datenbrille in Österreich gekippt
Das Bundesverwaltungsgericht in Wien hat den Rauswurf eines Schülers wegen einer Datenbrille gekippt. Bloßes Unbehagen von anderen reiche für eine Sperre nicht.
Der Einsatz moderner Technologie im Klassenzimmer sorgt für juristische Konflikte: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 3. August den Schulausschluss eines Schülers aufgehoben, der im Unterricht wiederholt eine smarte Brille getragen hatte. Die Bildungsdirektion hatte den Ausschluss verhängt, weil das Gerät für Unruhe sorgte. Die Wiener Richter setzen nun aber strenge rechtliche Grenzen für solche Disziplinarmaßnahmen an Schulen (Az.: W224 2346501-1).
Auslöser war das beharrliche Tragen einer Ray-Ban Meta Wayfarer. Der Schüler, der unter einer Aufmerksamkeitsstörung leidet, legte ärztliche Bestätigungen vor. Zugleich weigerte er sich hartnäckig, die Datenbrille im Unterricht abzunehmen. Das Modell besitzt Kamera, Mikrofon und KI-Funktionen. Bei Lehrkräften und Mitschülern entstand dadurch die Sorge, unbeobachtet gefilmt oder aufgenommen zu werden. Einige Schüler verzichteten aus Angst vor Aufnahmen auf Referate. Lehrer suchten nach toten Winkeln im Raum, um nicht gefilmt zu werden. Nach einem schulinternen Verbot und insgesamt vier Suspendierungen schloss die Bildungsdirektion Wien den Schüler im Juni von der Schule aus. Dagegen klagten die Eltern mit Erfolg.
Das BVwG hob den Bescheid ersatzlos auf. Die Behörde habe den Ausschluss verhängt, ohne konkrete Beweise für unzulässige Aufnahmen oder ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorzulegen, heißt es in dem Richterspruch. Zwar habe die wiederholte Weigerung, die Brille abzunehmen, das Vertrauen in den ordnungsgemäßen Umgang des Schülers nachhaltig beeinträchtigt und eine erhöhte Aufmerksamkeit begründet. Doch ein bloßes Unbehagen der Betroffenen rechtfertige keine derart harte Maßnahme.
Ein Schulausschluss nach Paragraf 49 des österreichischen Schulunterrichtsgesetzes sei die schärfste Maßnahme und erfordere konkrete Fakten über eine dauernde Gefährdung von Sicherheit oder Sittlichkeit, betonen die Richter. Die bloße technische Möglichkeit eines Missbrauchs reiche für diese Prognose nicht aus. Ferner sei eine künstliche Aufrechnung kleinerer Pflichtverletzungen unzulässig.
Der Fall unterstreicht die Debatte über Überwachungsdruck im Unterricht. Thomas Lohninger von der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works zeigte sich gegenüber dem „Standard“ besorgt: „Allein die Präsenz einer Kamera, selbst wenn sie gar nicht eingeschaltet ist, verändert das Verhalten der Menschen in ihrer Umgebung.“ Es gehe längst nicht mehr nur um die konkrete Datenspeicherung, sondern um das soziale Gefüge und das Gefühl, in geschützten Räumen ausspioniert zu werden. Die Revision ließ das BVwG nicht zu. Das Bildungsministerium prüft nun ein generelles Verbot von Smart-Glasses an Schulen. Hierzulande warnen Datenschützer Smart-Glasses-Träger vor Rechtsverstößen und drohender Haftung.
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