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ArtCraft: Mit KI gegen Adobe, Microsoft und das Geschäftsmodell proprietärer Software
Ein einzelner Entwickler, eine KI und eine Reihe von Anwendungen, die sich an einigen der bekanntesten Programme der Softwarebranche orientieren: Mit ArtCraft versucht Brandon Thomas, proprietäre Schwergewichte wie Adobe Photoshop, Premiere Pro oder Microsoft Word durch freie Alternativen zu ersetzen. Die Anwendungen entstehen in Rust, wobei Anthropics KI-Modell Claude Opus 5.5 einen erheblichen Teil der Entwicklungsarbeit übernimmt. Das Projekt wirft damit nicht nur technische und rechtliche Fragen auf, sondern auch eine grundsätzliche: Könnte künstliche Intelligenz langfristig das Geschäftsmodell proprietärer Software untergraben?
Den Anfang machten Ende September sieben Anwendungen, die sich an Adobes Creative Cloud orientieren. Dazu gehören PhotoCraft als Photoshop-Alternative, VectorCraft für Illustrator, FilmCraft für Premiere Pro, LightCraft für Lightroom, EffectCraft für After Effects, DesignCraft für InDesign und PdfCraft für Acrobat Pro. Inzwischen hat Thomas das Portfolio um WordCraft, GridCraft und DeckCraft erweitert, die Microsoft Word, Excel und PowerPoint nachbilden sollen. Auch Alternativen zu Avid Pro Tools und Autodesk AutoCAD sind hinzugekommen.
Die Projekte sind auf GitHub veröffentlicht und stehen unter den freien Lizenzen MIT beziehungsweise Apache 2.0. Sie sollen nativ unter Linux, macOS und Windows laufen und über WebAssembly auch im Browser nutzbar sein. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit, Funktionen nicht nur über die grafische Oberfläche, sondern auch über Kommandozeile, JSON-Schnittstellen und das Model Context Protocol (MCP) durch KI-Agenten anzusteuern.
Die Geschwindigkeit der Entwicklung ist bemerkenswert. Thomas setzt nach eigenen Angaben neben Opus 5.5 auf mehrere parallel arbeitende KI‑Agenten. Er bezeichnet die Projekte als Clean-Room-Neuimplementierungen, bei denen kein proprietärer Quellcode der Originale übernommen worden sein soll.
Die Programme befinden sich in einem frühen Entwicklungsstadium und sind von der Funktionalität ihrer Vorbilder noch weit entfernt. Erste Praxistests, unter anderem bei TechRadar, zeigen deutliche Einschränkungen. PhotoCraft hat Probleme bei der Verarbeitung bestimmter Bildformate und beim Speichern, während FilmCraft noch grundlegende Funktionen zur Videobearbeitung vermissen lässt.
Noch sind die Programme deshalb eher ambitionierte Machbarkeitsstudien als ernsthafte Konkurrenz für die seit Jahrzehnten etablierten Produkte. Ob aus den schnell generierten Codebasen langfristig zuverlässige Anwendungen werden, hängt auch davon ab, ob sich genügend Entwickler für Qualitätssicherung, Fehlerbehebung und kontinuierliche Wartung finden lassen.
Ob sich Adobe und Microsoft gegen die Nachbauten wehren können, ist keineswegs eindeutig. Grundsätzlich ist es nicht verboten, Funktionen proprietärer Software in einer unabhängigen Anwendung nachzubilden. Der Europäische Gerichtshof stellte bereits 2012 im Verfahren SAS Institute gegen World Programming fest, dass die Funktionalität eines Computerprogramms und seine Programmiersprache nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Entscheidend ist deshalb, ob Thomas tatsächlich eigenständige Implementierungen erstellt hat. Die von ihm verwendete Bezeichnung Clean Room beschreibt ein Entwicklungsverfahren, bei dem eine Software anhand ihres beobachtbaren Verhaltens nachgebildet wird, ohne ihren geschützten Quellcode zu übernehmen. Dass KI den neuen Code schreibt, ändert an den rechtlichen Anforderungen zunächst einmal nichts.
Problematischer könnte die nahezu identische Gestaltung der Benutzeroberflächen werden. Grafische Elemente können nämlich ebenfalls urheberrechtlich geschützt sein. Auch das Reverse Engineering unterliegt rechtlichen Grenzen. Ein KI-generierter Nachbau ist nicht automatisch frei von Ansprüchen der ursprünglichen Rechteinhaber. Die Behauptung, es handle sich um rechtlich unbedenkliche Clean-Room-Implementierungen, stammt bislang vom Projekt selbst und ist somit keine unabhängige rechtliche Prüfung.