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Einigung in der Koalition: So soll die Zuckersteuer aussehen
Der Streit in der schwarz-roten Koalition über die Steuer auf zuckergesüßte Getränke ist beigelegt. Das Kabinett hat einen Regelungsvorschlag beschlossen. Was geplant ist und was die Regierung damit erreichen will.
Die Einführung einer Zuckersteuer wird in Deutschland seit Jahren diskutiert. Andere Länder wie etwa Großbritannien sind da schon weiter und haben eine solche Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt. Lange zögerte die Bundesregierung und setzte auf das Prinzip Freiwilligkeit.
Nach wie vor ist die Abgabe politisch umstritten. Teile der Union sperrten sich gegen einen Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), das Kanzleramt bremste den Entwurf zur Zuckersteuer erst einmal aus. Vor wenigen Tagen hatten sich auch die neun Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Bundesländern in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dagegen ausgesprochen. Doch auch die SPD fühlte sich hintergangen: Wer alle Steuererhöhungen konsequent ablehne, der müsse sagen, wie sonst Geld in die Kasse kommen solle.
Jetzt wurde im Kabinett ein Kompromiss beschlossen. Die Bundestagsfraktionen von Union und SPD sollen den nun im Parlament beraten und umsetzen. Die neue Steuer soll am 1. Juli 2027 starten und helfen, die Kosten im Gesundheitssystem zu stabilisieren.
Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Laut Finanzministerium sind das zum Beispiel Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.
Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln, also sogenannte Zero-Getränke.
Ausnahmenregelungen soll es für kleine, unabhängige Hersteller geben. Die Bundesregierung möchte alle Betriebe von der Steuer befreien, die bis zu einer Million Liter im Jahr produzieren. Das muss aber von der EU-Kommission erlaubt werden. Sollte die Kommission ein Veto einlegen, soll es zumindest Ausnahmen für Betriebe mit jährlicher Produktionsmenge bis zu 70.000 Liter geben.
Ab dem 1. Juli 2027 soll ein Zwei-Stufen-Modell gelten - abhängig vom Zuckeranteil.
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Je höher der Zuckergehalt, desto höher soll auch die Steuerbelastung ausfallen. Zwei Stufen sind geplant:
In einer früheren Fassung waren noch drei Stufen vorgesehen: 26 Cent ab fünf Gramm, 32 Cent ab sieben Gramm und 38 Cent ab zehn Gramm.