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Allrad reicht nicht mehr: US-Crossover rutschen in die Pkw-Klasse
Die US-Kraftfahrtbehörde NHTSA ändert die Kriterien für leichte Lastwagen ab 2030. Strengere Verbrauchsregeln könnten die Fertigung ins Ausland treiben.
Autos wie der hier abgebildete Honda CR-V (Test) oder der Toyota RAV4 dürften ab 2030 in den USA nicht mehr als Light Truck anerkannt werden.
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Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA zieht die Grenze zwischen Pkw und leichten Lastwagen („light truck“) neu. Ab dem Modelljahr 2030 dürften durch eine Neudefinition viele Crossover-Modelle, die heute als Light Truck eingestuft sind, als Pkw gelten. Die Umgruppierung spielt sich im Rahmen der Überarbeitung von Flottenverbrauchsvorschriften ab, mit denen die Regierung die Effizienzvorgaben für Neuwagen deutlich senkt. Mehr zum Hintergrund: Trump-Regierung kippt Bidens strenge Spritverbrauchsregeln für Neuwagen.
Die Regel tritt am 30. November 2026 im Rahmen des Standards „Corporate Average Fuel Economy“ („CAFE“) in Kraft. Nach Schätzung der NHTSA steigen die Anforderungen damit bis Modelljahr 2031 auf durchschnittlich 34,9 Meilen pro Gallone (mpg) für die gesamte Flotte. Dieser Durchschnittswert gliedert sich in 40,2 mpg (5,85 l/100 km) für Pkw und 26,4 mpg (8,91 l/100 km) für Light Trucks. Überraschend ist die Umstufung insofern, als sie die Regeln für einige Spritfresser verschärfen dürfte, obwohl die Regierung den Bereich kräftig deregulieren wollte. Gegen die Regel sind inzwischen Klagen anhängig: 21 Bundesstaaten, der District of Columbia und mehrere Großstädte haben vor dem Bundesberufungsgericht für den First Circuit geklagt, Organisationen wie Sierra Club und Public Citizen vor dem Berufungsgericht in Washington, D.C. (Az. 26-1261).
Die NHTSA begründet ihren Schritt damit, dass der SAFE Vehicles Rule III im Federal Register zufolge inzwischen rund 68 Prozent der leichten Fahrzeuge die Definition eines Light Trucks erfüllen. Darunter fallen nach Ansicht der Behörde jedoch viele Pkw-Crossover-Modelle mit Allradantrieb, SUV mit drei Sitzreihen und andere vorwiegend als Pkw genutzte Fahrzeuge mit kleinen Böschungs- und Rampenwinkeln, die weder ernsthaft geländegängig noch typische Transportfahrzeuge sind.
Die NHTSA rechnet damit, dass sich das Verhältnis von etwa 70 Prozent Lastwagen zu 30 Prozent Pkw mit den neuen Kriterien in etwa umkehrt. Fahrzeugen der Kategorie „light truck“ kommt aufgrund bestimmter Merkmale eine mildere Einstufung bei den Verbrauchsvorschriften zugute. Lastwagen im Sinne eines Nutzfahrzeugs zum Gütertransport brauchen solche Fahrzeuge aber nicht (mehr) zu sein. Die Kategorie war 1975 ursprünglich geschaffen worden, um Fahrzeugbetreiber wie kleine Handwerker zu entlasten, die mangels Alternativen ihr Nutzfahrzeug auch als Pkw einsetzen mussten. Seither nutzte die Industrie die Definition immer intensiver als Schlupfloch zur Umgehung der strengeren Pkw-Verbrauchsregeln.
Über die Geländetauglichkeit soll ein Fahrzeug ab 2030 nur noch als Light Truck gelten, wenn es Allradantrieb oder ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 6000 Pfund (rund 2,7 Tonnen) hat und zugleich mindestens 28 Grad Böschungswinkel vorn, 20 Grad hinten, 14 Grad Rampenwinkel und 20 cm Bodenfreiheit erreicht. Bislang genügten vier von fünf Geländemerkmalen; das fünfte, eine Achsfreiheit von 18 cm, entfällt künftig.
Alternativ bleibt der Weg über die Nutzfunktion, etwa eine offene Ladefläche („Pick-up-Truck“), Platz für mehr als zehn Personen oder mehr Lade- als Personenraum. Neu ist ein sogenannter Light-Duty Work Factor von mindestens 8500, in den unter anderem zulässiges Gesamtgewicht, Leergewicht und Anhängelast einfließen. Drei Sitzreihen reichen dagegen nicht mehr als eigenständiger Grund für die Einstufung.
Eine offizielle Liste betroffener Modelle gibt es nicht, entscheidend sind die technischen Daten jeder einzelnen Variante. Als prominente Kandidaten für eine Umgruppierung gelt