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NGO und die Presse gegen Motorradhersteller KTM: Ein heftiges G'schmäckle
KTM sieht sich Vorwürfen gegenüber, Sportenduros illegal entdrosselt zu verkaufen. Die Debatte wirft Fragen zur Homologation und zur Rolle der Händler auf.
KTM baut Sportenduros für den Wettbewerb. Weil dafür aber eine Straßenzulassung nötig ist, müssen die EXC-Modelle (Foto: 350 EXC-F) in der Leistung gedrosselt werden, um die Emissionsvorschriften einzuhalten.
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Unter der Federführung der NGO Climate Whistleblowers in Paris haben einige große Nachrichtenmagazine, unter anderem der Spiegel, Le Monde, El País, das ZDF und der ORF, in sechs europäischen Ländern über den angeblichen illegalen Verkauf von KTM-Motorrädern recherchiert und ihre Ergebnisse veröffentlicht. Der Vorwurf: Der österreichische Hersteller würde seine Sportenduros der EXC-Baureihe mit mehr als der homologierten Leistung verkaufen.
Damit würden Abgas- und Geräuschemissionen über dem gesetzlichen Maß liegen. KTM würde seine Enduros ohne Straßenzulassung verkaufen. KTM bestreitet das in einer Stellungnahme und sagt, dass sie die entsprechenden Modelle, die für den Wettbewerb konzipiert sind, nur im gedrosselten Zustand gemäß der Homologation an die Händler ausliefern.
Die Recherchen befanden unter anderem, dass Händler bereits entdrosselte EXC-Motorräder mit den Papieren der gedrosselten verkauft haben sollen. Das ist möglich, wäre dann allerdings kein Vergehen des Herstellers, sondern der Händler. KTM ist zwar der größte Hersteller von Enduros, aber alles KTM vorgeworfene betrifft sämtliche Hersteller von Enduros.
Die FIM (oberste Motorradsportbehörde) verlangt für die Teilnahme an vielen Enduro-Wettbewerben, dass die Motorräder eine Straßenzulassung besitzen müssen. Das liegt daran, dass bei vielen Veranstaltungen Streckenabschnitte über öffentliche Straßen führen können. Dann brauchen Teilnehmer Straßenzulassung, Kennzeichen, Beleuchtung und Führerschein. Eine Straßenzulassung bekommen Wettbewerbsenduros aber nur im stark gedrosselten Zustand, in dem die Abgaswerte besser sind und weniger Lärm verbreitet wird.
Je nach Modell und Hubraum kann die Leistung der Sportenduro um zwei Drittel oder mehr beschnitten sein, um die Homologation zu erhalten. Dieser Problemkreis ist kritisierenswert und ließe sich von Seiten der FIM und Veranstalter auch sicherlich besser lösen. Aber dieser Eiertanz betrifft potenzielle Rechtsbrüche auf Kundenseite, nicht vom Hersteller. Die Journalisten berichten in ihren Recherchen, dass die Händler auf Verlangen der Kunden die Entdrosselung der Sportenduros vornehmen, aber sie darauf hinweisen, „dass durch die Entdrosselung die Straßenzulassung erlischt und das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf“ („Der Spiegel“ am 26. 5. 2026). Die Händler lassen sich das vom Käufer sogar schriftlich bestätigen.
Jeder, der mit einem leistungsgesteigerten Fahrzeug unterwegs ist, ohne die Mehrleistung bei einer Prüforganisation wie etwa dem TÜV eintragen zu lassen, ist illegal unterwegs und begeht eine Straftat, zumal damit auch der Versicherungsschutz entfällt. Doch Climate Whistleblowers will hier den Hersteller für die Taten seiner Kunden in Haftung nehmen, vielleicht als Beihilfe oder Mittäterschaft. Remo Klinger, der für die Deutsche Umwelthilfe DUH häufig Prozesse führt und Kommentare abgibt, wird hier vielleicht für ein Beispielurteil anhand der aktuellen Vorwürfe sorgen.
Im Zuge der Berichterstattung hat die DUH am 8. Juni beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) einen Antrag auf behördliches Einschreiten gegen KTM gestellt. Sie wirft dem österreichischen Motorradhersteller vor „eine Typgenehmigung für eine stark gedrosselte Variante seiner Enduro-Krafträder zu beantragen.“ Das ist jedoch nicht strafbar. Es gibt sogar viele Hersteller, die das machen. Auch im Straßenbereich ist es zum Beispiel üblich, für A2-Führerscheinbesitzer per Drosselung einen legalen Betrieb e