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Neue AGBs - Ihr habt noch 1 Monat Zeit, zu widersprechen: So verbietet ihr Meta, eure Business-Profile für KI zu nutzen
Meta-Nutzer in der EU und in Großbritannien können der KI-Nutzung ihrer Daten widersprechen. (Bildquelle: Meta, Daboost / Adobe Stock)
Meta hat die Geschäftsbedingungen für Business-Konten umgeschrieben – und stößt damit insbesondere bei Personen, die auf Facebook und Instagram für ihr Geschäft angewiesen sind, auf viel Widerstand, wie 404media unter Berufung auf das Nieman Journalism Lab berichtet.
Wer in der EU oder Großbritannien lebt, kann der Nutzung aber zumindest vorerst widersprechen.
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Meta darf laut den neuen »Commercial Terms« Inhalte von Domains, Webseiten und URLs nutzen, die mit einem Business-Konto verbunden sind – unter anderem, um seine Produkte zu entwickeln, zu verbessern und zu erforschen:
Meta may use such Content as described in our Terms, including to provide, develop, improve, research and maintain Meta Company Products.
Zunächst stand laut 404media in der Passage auch die Erlaubnis zum Trainieren drin – nicht die einzige Änderung, die Meta nach Protesten vornahm. So wurde der Stichtag vom 30. Oktober auf den 20. November verschoben; die Nutzung ist zudem nun auf »Werbe- und Businessprodukte« beschränkt. Zuvor waren alle Meta-Produkte genannt.
Ein Meta-Sprecher widerspricht dem Eindruck: Daniel Roberts erklärt in einem Folgeartikel des Nieman Labs, es gehe »nicht darum, Nachrichtenseiten zu scrapen«. Außerdem könnten Publisher ihre Crawling-Wünsche per robots.txt mitteilen.
Juristen weisen gegenüber den Nieman Labs allerdings darauf hin, dass es sich um einen freiwilligen Standard handelt, den Crawler nicht zwingend beachten.
Sowohl auf Facebook als auch auf Instagram muss der Widerspruch über die etwas versteckten »Auskünfte zu den Datenschutzrechten« erfolgen – den jeweiligen Link findet ihr in der nachfolgenden Liste: