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13-Punkte-Schutzkonzept vorgelegt: Deutscher Ethikrat spricht sich gegen Social-Media-Verbot aus
Der Deutsche Ethikrat spricht sich in einer Ad-hoc-Stellungnahme gegen ein pauschales Verbot sozialer Netzwerke für Kinder und Jugendliche aus. Stattdessen setzt das Gremium auf die drei gleichrangigen Säulen Schutz, Teilhabe und Befähigung und fordert, das Kindeswohl in seiner gesamten Breite zu berücksichtigen.
Maßnahmen zum Jugendschutz dürfen nach Auffassung des Deutschen Ethikrats nicht allein auf die Vermeidung von Risiken abzielen. Ebenso wichtig seien die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen und der Erwerb digitaler Kompetenzen. Zu diesem Schluss kommt die heute vorgestellte Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ (PDF). In dem von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner im Oktober 2025 angeregten Papier formuliert der Rat 13 Empfehlungen, mit denen sich die drei Leitprinzipien des digitalen Kinder- und Jugendschutzes miteinander vereinbaren lassen sollen.
Die Experten warnen in der Stellungnahme davor, die Lösung in technischen Zugangsbeschränkungen oder starren Altersgrenzen zu suchen. Solche Maßnahmen könnten nicht nur hinter den von der Politik geweckten Erwartungen zurückbleiben, sondern zugleich erhebliche Nebenwirkungen nach sich ziehen. Genannt werden unter anderem Einschränkungen von Teilhaberechten, Datenschutzprobleme und eine mögliche Schwächung der Medienkompetenz.
Stattdessen plädiert der Ethikrat für das Prinzip der Multiakteursverantwortung. Die Verantwortung soll demnach auf Eltern, Staat, Schulen, Plattformbetreiber und weitere Akteure verteilt werden. Nur ein solcher Ansatz könne den Experten nach den vielfältigen Risiken begegnen, denen Kinder und Jugendliche im digitalen Raum ausgesetzt sind. Dazu zählen problematische Inhalte, Cyber-Mobbing, Grooming, manipulative Geschäftsmodelle, Datenschutzverletzungen, extremistische Inhalte, problematische KI-Anwendungen sowie die Folgen einer exzessiven Nutzung sozialer Medien. Gleichzeitig dürften die Chancen digitaler Angebote für Bildung, Information, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe nicht aus dem Blick geraten.
Ähnliche Forderungen hatte der Deutsche Kinderschutzbund bereits Anfang des vergangenen Jahres erhoben. Erst kürzlich kam zudem eine Studie aus Australien zu dem Ergebnis, dass das dort Ende vergangenen Jahres eingeführte Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren nur eingeschränkt wirkt. Mehr als die Hälfte der betroffenen Jugendlichen nutzt soziale Plattformen demnach weiterhin. Darüber hinaus stellten die Forscher fest, dass Jugendliche, die sich konsequent an das Verbot halten, innerhalb ihrer Altersgruppe häufig als weniger beliebt wahrgenommen werden. Sie fühlen sich dadurch eher ausgeschlossen und haben größere Schwierigkeiten, mit ihrem Freundeskreis in Kontakt zu bleiben.
Um Jugendliche besser auf die digitale Welt vorzubereiten, schlägt der Ethikrat ein dreistufiges, risikobasiertes Schutzsystem als Leitmodell vor. Die erste Schutzebene sollen Eltern über Geräte- und Nutzungseinstellungen bilden. Ergänzt werden soll diese durch technische Schutzmaßnahmen und regulatorische Vorgaben. Ziel sei ein System, das wirksam schützt, ohne unnötig in Freiheitsrechte oder Teilhabemöglichkeiten einzugreifen. Gleichzeitig fordert der Rat, Plattformen – möglichst auf europäischer Ebene – stärker in die Verantwortung zu nehmen und den Kinder- und Jugendschutz auf digitale Dienste auszuweiten.
Zugleich müssten Kinder und Jugendliche stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Kinderrechte beschränkten sich nicht auf Schutzansprüche, sondern umfassten ausdrücklich auch Mitsprache. Darüber hinaus gelte es, digitale Grundrechte zu wahren. Schutzmaßnahmen dürften nicht dazu führen, dass Privatsphäre, Anonymität oder die informationelle Selbstbestimmung ausgehöhlt werden. Zudem sollen digitale Plattformen stärker verpflichtet werden, gegen Desinformation und Manipulation vorzugehen. Nach Ansicht des Ethikrats müsse außerdem die Medienbildung als zent