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Nach CSD-Attentat: Verschärfungen im Polizei- und Strafrecht machbar?
Nach dem Anschlag am Rande des CSD in Berlin werden Verschärfungen im Polizeirecht und im Strafrecht diskutiert. Worum geht es genau und welche Forderungen sind wirklich umsetzbar?
Innenminister Alexander Dobrindt kritisiert, dass der mutmaßliche CSD-Attentäter trotz Einstufung als Gefährder und einschlägiger Verurteilungen auf freiem Fuß war. Wie sind die Rufe nach Fußfesseln, Präventivhaft und strikter Anwendung des Erwachsenenstrafrechts einzuordnen?
Wichtig ist, zwei Dinge zu unterscheiden: Der Begriff des "Gefährders" stammt aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts. Es geht darum, bevorstehende Gefahren zu verhindern.
Demgegenüber greift das Strafrecht und damit auch das Jugendstrafrecht, nachdem eine Tat begangen wurde. Es geht um die Verfolgung von bereits geschehenen Straftaten - um sogenanntes repressives Handeln - und nicht mehr um die Verhinderung bevorstehender Taten.
Interview
27.07.2026
Mitbegründer Mücke erklärt in den tagesthemen, wie das Deradikalisierungsprogramm bei Gefährdern vorgeht.
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Was ein Gefährder ist, wird vom Gesetz nicht festgelegt. Für die Sicherheitsbehörden ist ein Gefährder "eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung [...] begehen wird". Auf diese Definition haben sich die Leitungen der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts 2004 geeinigt - verbindlich ist sie aber nicht.
Die Einstufung als Gefährder nehmen die Polizeibehörden der Länder und das Bundeskriminalamt (BKA) vor. Dazu werten sie die ihnen zur jeweiligen Person vorliegenden Informationen aus. Wie das im Einzelnen erfolgt, welche Kriterien relevant sind, welche Gewichtungen gemacht werden, ist Sache der jeweiligen Behörde.
Der mutmaßliche CSD-Attentäter war als Islamist bekannt, verurteilt - und trotzdem auf freiem Fuß.
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Bei Tätern unter 18 Jahren findet in Deutschland immer Jugendstrafrecht Anwendung. Wer 18 bis einschließlich 20 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. Bei Heranwachsenden prüft das Gericht im Einzelfall, ob der Täter nach einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit und seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" eher als Jugendlicher zu behandeln ist oder als Erwachsener.