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Welche Folgen die neuen Energiegesetze haben
Das Kabinett hat sich auf neue Energiegesetze geeinigt. Welche Folgen haben sie für Haushalte mit eigenen Solaranlagen und für den Ausbau der Windenergie? Wie bewerten Experten den nun gefundenen Kompromiss?
Nach langen Verhandlungen hat das Kabinett heute Reformen in der Energiepolitik gebilligt. Falls sie vom Bundestag beschlossen werden, könnten sie unter anderem weitreichende Folgen für Bürger haben, die sich eine Solaranlage aufs Dach setzen wollen. Auch Betreiber von Windrädern wären betroffen. Dabei geht es um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das sogenannte Netzpaket - einen weiteren Gesetzentwurf.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Regelwerk für den Ausbau von Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Wasserkraft.
Es legt zum Beispiel fest, wie Anlagen gefördert und wie die erzeugten Strommengen vermarktet werden. Außerdem enthält es Ausbauziele: Nach dem geltenden EEG sollen Erneuerbare Energien im Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs decken. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2026 waren es 58 Prozent. Jetzt soll das EEG reformiert werden.
Mit dem Netzpaket will die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien mit dem Ausbau des Stromnetzes synchronisieren. So sollen die Kosten für steuernde Eingriffe ins Netz gesenkt werden.
Die sind aktuell hoch, weil Stromerzeugung aus Erneuerbaren und Spitzenverbraucher bislang räumlich weit auseinander liegen. Im Norden Deutschlands gibt es viel Windenergie, im Süden zahlreiche energieintensive Industriezentren. Gleichzeitig überlastet der Transport über die weiten Strecken noch das Netz. Künftig sollen der Zubau von Wind- und Solaranlagen und der Netzausbau besser aufeinander abgestimmt werden.
Die bisherigen Pläne von Schwarz-Rot drohen die Abkehr von fossilen Energieträgern zu verzögern.
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Mitte Juli hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach langem Ringen einen Kompromiss-Entwurf vorgelegt. Zentrale Punkte:
Den Ausgleichsmechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt die schwarz-rote Koalition im Bund in Frage.
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Für bestehende Solaranlagen sollen grundsätzlich die bisherigen Regeln gelten. Änderungen kommen auf alle zu, deren Anlagen ab 2027 neu in Betrieb gehen. Für typische kleine Dachanlagen ist zunächst die auf drei Jahre begrenzte Übergangszahlung vorgesehen. Sie soll einen Cent unter der dann geltenden Einspeisevergütung von 6,2 Cent pro Kilowattstunde liegen.