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Neues EU-Recht stärkt Reparaturen statt Neukäufe
In der Europäischen Union gelten ab dem 31. Juli 2026 neue Vorschriften, die Reparaturen gegenüber dem Kauf neuer Produkte fördern sollen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Haushalts- und Elektronikgeräten zu verlängern, den Ressourcenverbrauch zu senken und weniger Abfall entstehen zu lassen.
Die Regelung betrifft unter anderem Waschmaschinen, Staubsauger, Mobiltelefone und Tablet-Computer sowie weitere Produkte, die sich technisch reparieren lassen.
Verbraucher erhalten künftig das Recht, Hersteller mit der Reparatur solcher Geräte zu beauftragen, sofern europäische Vorschriften eine Instandsetzung vorsehen. Die Unternehmen müssen die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist und zu einem angemessenen Preis anbieten. Ausnahmen gelten nur, wenn sie die Leistung kostenlos erbringen.
Entscheiden sich Verbraucher während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für einen Austausch des Produkts, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um mindestens zwölf Monate.
Außerdem müssen Hersteller leicht zugängliche Informationen über ihre Reparaturangebote bereitstellen und Ersatzteile zu angemessenen Preisen anbieten. Damit will die Europäische Union den Zugang zu Reparaturen erleichtern und Anreize schaffen, Geräte länger zu nutzen.
Nach Einschätzung der Europäischen Union könnten die neuen Vorschriften Investitionen und zusätzliches Wirtschaftswachstum in Höhe von rund 4,8 Milliarden Euro auslösen.
Im Jahr 2027 soll zudem eine europäische Online-Plattform starten. Sie soll Verbrauchern die Suche nach geeigneten Reparaturbetrieben erleichtern. Für jedes Mitgliedsland der Europäischen Union ist ein eigener Bereich vorgesehen.
Ab Sonntag gelten in der Europäischen Union weitere Vorschriften des Artificial Intelligence Act (AI Act).
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