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Schlappe für Celonis: Kartellamt eröffnet kein Missbrauchsverfahren gegen SAP
Das Bundeskartellamt wird nach Vorermittlungen kein Verfahren gegen SAP eröffnen. Vorwürfe, dass SAP etwa den Datenzugang erschwere, ließen sich nicht erhärten.
Das Bundeskartellamt wird im Fall von Beschwerden gegen den Softwarekonzern SAP kein Missbrauchsverfahren eröffnen. Hintergrund sind Beschwerden anderer Softwareunternehmen wie Celonis aus München, wonach SAP den Zugang zu Daten aus seinen ERP-Systemen für Kunden und Drittanbieter erschwere und dadurch eigene Angebote – insbesondere im Bereich Business Process Mining – begünstige. Die Vorwürfe hätten sich bei den Vorermittlungen der Kartellwächter aber nicht erhärten lassen. Beim Business Process Mining geht es darum, Unternehmensdaten zur Optimierung von Geschäftsabläufen zu nutzen.
Das Bundeskartellamt hat den Angaben nach hierzu bei SAP, Kundinnen und Kunden sowie weiteren Marktteilnehmern ermittelt. Das Ergebnis: Die Extraktion großer Datenmengen sei zwar technisch anspruchsvoll, jedoch bestünden derzeit verschiedene zulässige und praktikable Möglichkeiten, Daten aus SAP-Systemen auszulesen. Auch die im Frühjahr veröffentlichte SAP-API-Policy führe nicht dazu, dass bislang zulässige Formen der Datenextraktion entfallen.
Die Kartellwächter nahmen ebenfalls unter die Lupe, ob SAP seine eigene Process-Mining-Software Signavio kostenlos oder faktisch ohne zusätzliche Kosten anbietet, um Wettbewerber zu verdrängen. Auch dafür hätten sich keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben. SAP biete unterschiedliche Lizenzmodelle an, darunter auch Varianten ohne Signavio zu einem niedrigeren Preis. SAP hatte Signavio 2021 übernommen, um sich breiter im Feld der Business-Process-Intelligence aufzustellen.
Kartellamts-Präsident Andreas Mundt erklärte: „Gerade bei großen Softwareplattformen ist ein diskriminierungsfreier Datenzugang für funktionierenden Wettbewerb von erheblicher Bedeutung. Unsere Vorermittlungen haben jedoch ergeben, dass derzeit ausreichende Möglichkeiten für die Datenextraktion bestehen und bislang keine ausreichenden Hinweise auf kartellrechtsrelevante Behinderungspraktiken vorliegen.“ Seine Behörde werde den Markt aber weiter aufmerksam beobachten.
Die Zweifel von Celonis am Geschäftsgebaren von SAP räumt das offenbar aber nicht aus. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte: „Die Entscheidung des Kartellamts basiert auf der zentralen Prämisse, dass die Datenextraktion für Software von Anbietern wie Celonis auch unter der neuen API-Richtlinie von SAP weiterhin möglich sein wird – eine Prämisse, die SAP bislang nicht bestätigt hat. Da SAP fortgesetzt Maßnahmen ergreift, die unserer Ansicht nach den Datenzugriff der Kunden gefährden, ist besonders bedeutsam, dass das Bundeskartellamt ausdrücklich erklärt hat, sich ein erneutes Einschreiten in dieser Angelegenheit vorzubehalten.“
Die Beschwerde vor dem Bundeskartellamt ist nur eines von mehreren Feldern in den seit mehreren Jahren laufenden Streitigkeiten zwischen SAP und Celonis. Ursprünglich arbeiteten beide Firmen zusammen, SAP hatte 2013 das 2011 gegründete Startup Celonis in sein Förderprogramm aufgenommen. Beide Firmen konkurrieren inzwischen aber im Feld des Business Process Mining, SAPs Signavio-Übernahme dürfte wesentlicher Auslöser für die verhärteten Fronten gewesen sein.
Unter anderem läuft seit März 2025 ein Wettbewerbsverfahren, das Celonis gegen SAP vor einem Bezirksgericht in San Francisco angestrengt hat. SAP ziele mit seinem Geschäftsgebaren darauf ab, Drittanbieter wie Celonis aus dem Markt für die Optimierung von Geschäftsprozessen zu drängen, so der Vorwurf. SAP wiederum hat Celonis wegen Verstößen gegen das Patentrecht verklagt.
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