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Fall Abdul B.: Kamen Deradikalisierungsgespräche zu spät?
Der mutmaßliche CSD-Attentäter Abdul B. sollte nach einem Urteil in ein Deradikalisierungsprogramm. Doch Vorgespräche liefen ins Leere. Sein Anwalt sagt Report Mainz, Gespräche müssten in solchen Fällen schon in Untersuchungshaft beginnen.
"Nach außen hin wirkte er auf mich ruhig. Während meines Kontaktes mit ihm ergaben sich für mich keinerlei Anhaltspunkte, die auf die spätere Tat hindeuteten." Yalcin Geyhan, Strafverteidiger in Berlin, berichtet von seinen Begegnungen mit dem mutmaßlichen CSD-Attentäter Abdul B. während der Untersuchungshaft im Frühjahr.
Sehr kurzfristig habe er das Mandat als Pflichtverteidiger übernommen, sagt er im Gespräch mit dem ARD-Politikmagazin Report Mainz. Abdul B. habe sich zuvor von einem anderen Anwalt getrennt, weil dieser ihn kaum besucht habe. Durchschauen habe er Abdul B. nicht können, sagt der Anwalt: "Eine fachpsychologische Bewertung steht mir als Anwalt nicht zu."
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Die Deradikalisierungsstelle "Violence Prevention Network" (VPN) kam später zu einem ähnlichen Ergebnis. Nachdem Abdul B. wegen seines Ausreiseversuchs zum "Islamischen Staat" (IS) am 12. Mai zu einer Jugendstrafe mit sogenannter Vorbewährung verurteilt worden war, sollte sie herausfinden, ob der 21-Jährige für ein entsprechendes Programm infrage kommt.
Deren Geschäftsführer Thomas Mücke sagte dazu in Report Mainz: "Die Person war sehr zurückhaltend, sehr ausweichend, sehr kontrolliert in den Antwortgebungen." Es seien auch Zweckantworten dabei gewesen. Im Urteil des Berliner Amtsgerichts Tiergarten, das den Fall verhandelt hatte, steht zwar einerseits, man könne bei ihm künftige Straftaten nicht ausschließen, aber auch dass er sich in der Hauptverhandlung vom IS distanziert habe. Das Gericht gab ihm jedenfalls noch eine Chance und setzte ihn vorerst auf freien Fuß.
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Die Innenpolitikerin Lamya Kaddor (B‘90/Die Grünen) plädiert dafür, in Fällen wie dem von Abdul B. mit Maßnahmen zur Deradikalisierung schon in der Untersuchungshaft zu beginnen: "Bei vorbestraften jugendlichen Straftätern, die auch noch unter Jugendstrafe und Jugendstrafrecht laufen, ist es unbedingt angezeigt, noch in der U-Haft solche Maßnahmen durchzuführen. Also gerade dann, wenn es schon den Versuch der Ausreise gab, um sich dem IS anzuschließen," so Kaddor. Sie sieht allgemein die Gefahr der weiteren Radikalisierung von Islamisten, die sich in Haft befinden.