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Gesundheitsministerium: Daten kein „Nice-to-have“, sondern „Must-have“
Medizinische Register sollen Daten für die Forschung und Versorgung liefern. Wie sich das BMG das vorstellt, erklärt Philipp Müller vom Gesundheitsministerium.
Auf den Registertagen machte Philipp Müller, Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG) deutlich, dass das Ministerium das viele Jahre geplante Medizinregistergesetz mit hoher Priorität behandele. Registerdaten könnten grundlegende Fragen der Gesundheitsversorgung beantworten: „Welche Therapien helfen im Behandlungsalltag tatsächlich? Wie lassen sich die Behandlungen eigentlich zielgerichteter ausrichten? Und welche Rolle spielen eigentlich Datennutzung und Digitalisierung in diesem Zusammenhang?“
Register liefern Müller zufolge wichtige Antworten, weil sie „uns gute Daten aus der realen Versorgung verschaffen“. Müller würdigte die jahrelange Vorarbeit der Registerbetreiber und der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF). Das Gesetz sei nicht kurzfristig entstanden, sondern über Jahre vorbereitet worden. Besonders hob er das Registergutachten der TMF aus dem Jahr 2021 (PDF) hervor.
Nach Darstellung des Ministeriums soll das Gesetz die Voraussetzungen für eine bessere Nutzung medizinischer Daten schaffen. Dabei gehe es unter anderem darum, herauszufinden, wie Therapien bei verschiedenen Patientengruppen wirken. „Wir brauchen dafür eine hohe Datenqualität. Die gibt es nicht umsonst, sondern diese strukturierten Daten, die auch immer bislang noch unstrukturiert vorliegen, die müssen entsprechend kuratiert aufgearbeitet werden. [...] Das kostet Zeit, das kostet Ressourcen, das kostet natürlich auch finanzielle Aufwände“, so Müller.
Das Medizinregistergesetz sei dabei „nur ein wichtiger, aber ein erster Schritt“. Es solle mehr Transparenz in die „sehr, sehr umfangreiche Register-Landschaft“ bringen und zugleich die Qualitätsentwicklung der Register vorantreiben. Die dafür vorgesehenen Verfahren müssten allerdings „bürokratiearm ausgestaltet werden“. Eine zentrale Rolle werde bei all den Vorhaben künftig die Forschungskennziffer spielen, die die Verknüpfung unterschiedlicher Datenbestände erleichtern soll.
In Deutschland gibt es mehr als 400 Register. Besondere Bedeutung komme Müller zufolge dem Einwilligungsmanagement zu, das für die künftige Datenverknüpfung „besonders essentiell“ sei. Gleichzeitig machte er deutlich, dass im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen möglich seien. Derzeit liefen bereits die Berichterstattergespräche. Ziel sei es, gemeinsam eine tragfähige Lösung für die noch offenen Fragen zu finden.
Das Ministerium sieht das Registergesetz als Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie. Daten seien heute „kein Nice-to-have mehr, sondern sind ein Must-have“, betonte Müller. Ziel sei es, „konkrete datenbasierte Mehrwerte in der Versorgung“ zu schaffen. Dazu müssten Datensilos aufgebrochen und Gesundheitsdaten besser verknüpft werden.
Man wolle „nicht an Digitalisierung sparen, sondern mit Digitalisierung sparen“, wiederholte der Abteilungsleiter die offizielle Linie des Ministeriums. Die Digitalisierung sei zunächst ein Investment und keine kurzfristige Sparmaßnahme. Die bisherige Digitalisierungsstrategie aus dem Jahr 2023 werde deshalb weiterentwickelt. Leitbild sei der Aufbau eines vernetzten Gesundheitsdatenökosystems, in dem Datensilos überwunden und Gesundheitsdaten besser nutzbar gemacht werden.
Auch der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) spielt dabei eine zentrale Rolle. Deutschland wolle diesen „fristgerecht umsetzen“ und die notwendigen Vorbereitungen vorantreiben.
Parallel arbeitet das BMG am Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG), dessen Ziel es sei, die deutsche Infrastruktur europäisch anschlussfähig zu machen und Gesundheitsdaten „möglichst ohne große bürokratische Aufwände“ zu vernetzen. Müller verwies zudem auf wirtschaftliche Chancen einer besseren Datennutzung und potenzielle Einsparungen in M