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Ab August greift Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Acht Stunden Bildung und Betreuung am Tag: Ab August greift stufenweise der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Was Eltern jetzt wissen müssen.
Ein Gong. Die letzte Unterrichtsstunde am Mittag ist vorbei. Doch die Schüler gehen nicht nach Hause, sondern ziehen weiter in den Hort. Sie werden betreut, essen, spielen, basteln, treiben gemeinsam Sport. Wenn Mama oder Papa die Kids abholen, sind die Hausaufgaben schon gemacht.
Der Rechtsanspruch auf eine solche Ganztagsbetreuung gilt ab dem neuen Schuljahr zunächst für die Erstklässler. Die Bundesregierung plant in den nächsten Jahren den Ausbau um jeweils eine weitere Klassenstufe. Ab dem Schuljahr 2029/30 sollen dann alle Grundschüler der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf das Betreuungsangebot haben.
Es verbessere die Deutschnoten, das Schulklima und erhöhe die Aussicht auf einen Gymnasiumbesuch.
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Ganztag - das bedeutet acht Stunden Bildung und Betreuung pro Tag, von Montag bis Freitag. Der Unterricht zählt zu diesen acht Stunden dazu. Die Betreuung kann in der Schule selbst stattfinden oder in einem Hort in der Nähe. Wie die Zeiten im Detail geregelt sind, ist regional unterschiedlich.
Beschlossen wurde das Gesetz bereits 2021 von der damaligen Großen Koalition. Es soll die Startchancen von Kindern verbessern und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Seitdem wurden Schulen erweitert und Horte aus- oder neu gebaut. Länder und Kommunen haben Mobiliar gekauft, Betreuungsräume geschaffen und Personal angeworben.
Trotz des Anspruchs ist noch nicht für jeden Erstklässler ein Platz garantiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund verweist auf Berechnungen, wonach bundesweit rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt werden, um allein den aktuellen Bedarf zu decken.
Besonders viele Plätze fehlen laut Institut der Deutschen Wirtschaft in Bayern und Nordrhein-Westfalen.
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Der Anspruch auf die Ganztagsbetreuung gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Vier Wochen Pause sind möglich. Diese vier Wochen können die Länder aufteilen, zum Beispiel auf die Weihnachts- und die Sommerferien. Um die Betreuung auch während der Ferien sicherzustellen, können die Länder auch mit Partnern wie Sportvereinen, Musikschulen oder Anbietern von Ferienfreizeiten zusammenarbeiten. Diese Partner müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Eltern und Kinder können die Angebote nutzen, müssen es aber nicht. An sogenannten gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme verpflichtend, weil der Ganztag dort zum pädagogischen Konzept gehört.