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Glasfaserausbau: Gericht verfügt Rückbau von Telekom-Anschluss
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe verpflichtet die Telekom zum Rückbau von Glasfaserleitungen, da die Zustimmung des Gebäudeeigentümers fehlte.
Glasfaser-Verteiler, hier in fachgerechter Ausführung.
Deutschland soll Glasfaserland werden – so schnell wie möglich. Doch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe scheint dem Ausbau nun Steine in den Weg zu legen. Denn das Gericht hat entschieden, dass die Telekom eigene Infrastruktur zurückbauen muss, unter anderem weil der Eigentümer nicht zugestimmt hat (6 W 15/26).
Ein Mieter einer Heidelberger Wohnungsbaugesellschaft hatte einen Vertrag mit der Deutschen Telekom abgeschlossen. Diese legte im Oktober 2025 Glasfaser durch den Hausflur bis in die Wohnung des Kunden („Wohnungsstich“) und installierte dabei auch gleich Verteilerkästen. Aber berechtigt allein der Vertragsschluss eines Mieters den Telekommunikationsanbieter dazu, dafür eine Leitung durchs Haus („Netzebene 4“) zu verlegen, die bis dahin „nur“ in den Keller des Gebäudes reichte?
Der Eigentümer jedenfalls sah das anders. Die Wohnungsgesellschaft GGH, die der Stadt Heidelberg gehört und der größte Vermieter der Neckarstadt ist, verlangte von der Telekom den Stopp jeden weiteren Ausbaus für alle ihre Liegenschaften und den Rückbau der bereits vorgenommenen Maßnahmen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Verlangen der Wohnungsgesellschaft GGH Heidelberg Ende Juni statt. Beide Seiten, Wohnungswirtschaft und Glasfaserbranche, sehen darin ein wichtiges Signal. Nur aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Der Bundesverbands Glasfaseranschluss (Buglas), in dem die Telekom Mitglied ist, hält das Urteil für einen deutlichen Rückschritt: „Leidtragende sind vor allem die Mieterinnen und Mieter“, sagt Max Bunse, Geschäftsführer des Verbandes. Sie könnten einen Glasfaseranschluss bestellen. „Ob er auch gelegt werden darf, entscheidet nach der Rechtsprechung des OLG ihr Vermieter.“
Diese Situation sei die Folge unzureichender gesetzlicher Regelungen, so die Sichtweise des Verbandes: Damit werde unmöglich, dass ohne die Zustimmung des Vermieters Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnungen gelegt werden könnten. Und das müsse der Gesetzgeber nach dem Urteil nun definitiv ändern.
Derzeit wird in Berlin intensiv über die Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beraten, im Herbst soll eine Novelle den Bundestag passieren. Und insbesondere das sogenannte „Vollausbaurecht“ bewegt dabei die Gemüter. Damit ist gemeint: Klopft ein Unternehmen bei einem Eigentümer an, soll dieser künftig entweder den erstmaligen Ausbau im gesamten Haus dulden – oder sich selbst um die Verglasfaserung bis in die Wohnungen kümmern müssen.
Im Heidelberger Fall kam einiges der aktuellen Debatte zusammen. Zum einen ist da die derzeit geltende Rechtslage: Der seit November in der EU geltende Gigabit Infrastructure Act setzt die Glasfaser als klares Ziel. Die Karlsruher Richter machten es sich deshalb nicht leicht und stiegen tief in Regelungsmaterie und Technik ein – 50 Seiten umfasst das Urteil.