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1&1: Gericht kippt Drossel-Klausel in Unlimited-Tarifen
Bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ wollte 1&1 Unlimited-Tarife drosseln oder kündigen. Das OLG Koblenz erklärt die Klauseln für unzulässig.
Der Anbieter 1&1 darf seine Unlimited-Tarife nicht mehr kündigen oder drosseln, wenn er bei Nutzern ein „unübliches Verbrauchsverhalten“ feststellt. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden. Eine entsprechende Klausel sei intransparent und unzulässig, erklärte das Gericht laut den Verbraucherschützern.
1&1 hatte sich in den Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, die Datenübertragung in unlimitierten Mobilfunktarifen bei „unüblichem Verbrauchsverhalten“ zu drosseln. Nach einem Hinweis an den Kunden und einem erneuten Überschreiten sollte zudem eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Wann genau ein derartiges Verhalten vorliegt, blieb in den Vertragsbedingungen allerdings offen. Das Oberlandesgericht Koblenz sah darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot und erklärte die Klauseln für unzulässig, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Das Urteil ist am Donnerstag ergangen (Az. 2 UKl 4/25), eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
„Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind“, sagt Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale NRW. Unbestimmte Formulierungen wie „unübliches Verbrauchsverhalten“ genügten diesen Anforderungen nicht.
Weil andere Anbieter mit vergleichbaren Klauseln arbeiten, könnte das Urteil gegen 1&1 Signalwirkung für die Branche entwickeln.
Für 1&1 ist es die zweite Gerichtsniederlage in Koblenz in diesem Jahr. Bereits Ende Januar erklärte dasselbe Gericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands sieben AGB-Klauseln des Anbieters für unwirksam. Dazu gehörten die automatische Verlängerung von Mobilfunkverträgen um zwölf Monate und ein Verbot, die SIM-Karte in ein fremdes Modem zu stecken. 1&1 hat sich zu dem neuen Urteil bislang nicht öffentlich geäußert.
Auch andere Anbieter geraten mit ihren Mobilfunk-Flatrates unter Druck. Das Oberlandesgericht Bamberg untersagte Telefónica vor wenigen Wochen eine Klausel, die dem Unternehmen in zwei Unlimited-Tarifen eine einseitige Kündigung erlauben sollte.
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