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Autonomes Fahren: China beschließt Pflicht-Sicherheitsregeln für Level 3 und 4
Von Juli 2027 an gelten in China neue Vorschriften für hoch- und vollautomatisiertes Fahren. Hersteller müssen strengere Tests und Fahrerkontrollen nachweisen.
Das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnik (MIIT) hat einen neuen, verbindlichen nationalen Sicherheitsstandard für autonome Fahrsysteme veröffentlicht. Die von der Staatsverwaltung für Marktregulierung sowie der nationalen Standardisierungsbehörde offiziell genehmigte Richtlinie wird laut der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Damit schafft die Führung in Peking erstmals einen einheitlichen und gesetzlich bindenden Rahmen für den Serieneinsatz moderner Automatisierungstechnologien im Straßenverkehr.
Mit der Maßnahme will das Reich der Mitte den Anspruch unterstreichen, beim hoch- und vollautomatisierten Fahren nicht nur technologisch, sondern auch regulatorisch global eine führende Rolle einzunehmen.
Der neue Standard erstreckt sich gezielt auf Fahrzeuge der internationalen Kategorien M und N. Damit fallen sowohl Personenkraftwagen und Busse zur Personenbeförderung als auch Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung unter die Bestimmungen, sofern sie mit autonomen Fahrsystemen der Level 3 oder Level 4 ausgestattet sind.
Bei Stufe 3 übernimmt das System unter bestimmten Bedingungen die Steuerung, fordert den Menschen aber bei Bedarf noch zur Übernahme auf. Level 4 beschreibt eine weitgehende Vollautomatisierung in definierten Betriebsbereichen, bei der kein menschliches Eingreifen mehr erforderlich ist. Automatisierte Parksysteme sind ausdrücklich nicht Gegenstand der chinesischen Richtlinie. Sie werden separat geregelt.
Ein Pfeiler der Vorgaben ist die Pflicht für Fahrzeughersteller, die Sicherheitsmechanismen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg kontinuierlich zu verbessern. Während der Entwicklungs- und Erprobungsphase schreibt das Regelwerk ein umfassendes Validierungsprogramm vor. Es setzt sich aus detaillierten Computersimulationen, Tests auf abgesperrten Prüfgeländen und praktischen Fahrversuchen im realen Straßenverkehr zusammen.
Ziel ist es, die Fähigkeit der Systeme zur eigenständigen Bewältigung dynamischer Fahraufgaben auch in komplexen Verkehrssituationen zweifelsfrei nachzuweisen.
Einen ebenso hohen Stellenwert räumt das MIIT der Gestaltung der Mensch-Maschine-Schnittstelle und der Interaktion mit den Fahrzeuginsassen ein. Durch präzise Hinweise und klare Nutzerbenachrichtigungen soll verhindert werden, dass Fahrer die autonomen Funktionen fehlerhaft bedienen oder missbrauchen. Für Fahrzeuge mit Level-3-Systemen ist ferner eine aktive Überwachung der Übernahme durch die Person vor dem Lenkrad vorgeschrieben: Das Robo-Auto muss demnach sensorisch erfassen können, ob der Fahrer jederzeit bereit und physisch in der Lage ist, die Steuerung wieder selbst in die Hand zu nehmen.
Die angekündigten Vorgaben bilden das Fundament für die nächste Phase der chinesischen Automobilpolitik. Wie das Ministerium mitteilte, sollen in Zukunft die Marktzugangssteuerung für vernetzte und intelligente Fahrzeuge weiter gestärkt und die Testverfahren fortlaufend verfeinert werden. So will Peking einen verlässlichen Aufsichtsmechanismus etablieren, der hohe Verkehrssicherheit garantiert und gleichzeitig das langfristige, qualitative Wachstum der gesamten Branche für autonomes Fahren nachhaltig sichert.
In Deutschland existiert mit den Anpassungen des Straßenverkehrsgesetzes sowie einer zugehörigen Verordnung für die Genehmigung und den Betrieb autonomer Fahrzeuge bereits seit 2021 beziehungsweise 2022 ein Rechtsrahmen für den Regelbetrieb von Level-4-Fahrzeugen in festgelegten Betriebsbereichen. Mit den damals weltweit ersten einschlägigen Bestimmungen stellt der deutsche Gesetzgeber vor allem auf eine zwingend vorgeschriebene „Technische Aufsicht“ als externe menschliche Leitinstanz im Hintergrund und auf die Typgenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ab.