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heise+ | Disney+ gegen InterDigital: Warum 4K-Streaming wegen eines Patents ausfiel
Disney erklärt den Ausfall von 4K und HDR mit einem Patenturteil. Doch worum geht es dabei eigentlich? Eine Spurensuche im HEVC-Bitstrom.
Logo-Schwund: Selbst beim neuesten Disney+-Topfilm „Der Teufel trägt Prada 2“ ist von 4K und HDR nicht mehr die Rede. Geworben wird nur noch mit Dolby Atmos (bezieht sich nur auf den englischen Originalton).
Bereits Anfang des Jahres hatte Disney Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Inhalte aus dem deutschen Angebot seines Streamingdienstes Disney+ entfernt, Ende Juli folgte ein neuer Tiefpunkt: Selbst mit einem Premium-Abo für monatlich 15,99 Euro oder 159,90 Euro im Jahr erhielten Kunden auf einmal bestenfalls Filme und Serien in Full-HD-Auflösung und ohne erweiterten Kontrastumfang.
Immerhin lieferte Disney diesmal zeitnah eine Stellungnahme: „Aufgrund eines kürzlichen Gerichtsurteils betreffend unsere Technologie zur Bereitstellung von 4K UHD und HDR mussten wir die Unterstützung von 4K UHD und HDR auf Disney+ in Deutschland deaktivieren“, hieß es darin. „Wir bedauern sehr, dass wir zu dieser Entscheidung gezwungen wurden und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden. Wir arbeiten intensiv daran, die Unterstützung so schnell wie möglich wiederherzustellen.“
Die Begründung wirft allerdings Fragen auf. Denn wie führt ein Patent auf die Videokompression dazu, dass ein Streamingdienst keine 4K- und HDR-Videos mehr ausliefert? Genau dem geht der folgende Blick in die Gerichtsakten nach.
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