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Medizininformatik-Initiative standardisiert Einwilligung für Obduktionen
Patienten können künftig bundesweit einheitlich über Obduktionen und die Nutzung ihrer Daten für die Forschung entscheiden. Das soll Angehörige entlasten.
Die Medizininformatik-Initiative (MII) hat ihren Broad Consent um das Modul „Einwilligung zur Obduktion“ ergänzt. Mit dem Broad Consent können Patientinnen und Patienten der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten und Bioproben für Forschungszwecke zustimmen.
„Patientinnen und Patienten können nun mit einer bundesweit einheitlichen Einwilligungserklärung ihr Einverständnis geben, dass im Falle ihres Versterbens während eines Klinikaufenthalts eine Obduktion durchgeführt werden darf“, heißt es dazu von der MII. Sie können zudem entscheiden, ob die dabei erhobenen Daten und Proben für medizinische Forschungszwecke verwendet werden dürfen.
Das Modul wurde von der NUM-Plattform (Netzwerk Universitätsmedizin) für Obduktionen und Pathologie (NATON) gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Consent“ der MII entwickelt. Nach einer positiven Bewertung durch die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der RWTH Aachen gab die MII die Ergänzung zur bundesweiten Nutzung frei.
Mit der standardisierten Erklärung können Betroffene ihre Entscheidung zu Lebzeiten dokumentieren. Das soll Angehörige und Klinikpersonal entlasten, die eine mögliche Obduktion bislang häufig erst im unmittelbaren Umfeld eines Todesfalls besprechen müssen. Liegt keine entsprechende Erklärung der verstorbenen Person vor, ist für eine klinische Obduktion in der Regel die Einwilligung der totensorgeberechtigten Angehörigen erforderlich. Davon zu unterscheiden sind rechtsmedizinische Obduktionen bei nicht natürlichen Todesfällen; über sie entscheidet gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft.
„Mit dem Einwilligungsmodul zur Obduktion schaffen wir erstmalig eine standardisierte Lösung in Deutschland, die es ermöglicht, dass Patientinnen und Patienten sich zu Lebzeiten zu der Frage positionieren, ob sie im Falle ihres Versterbens eine Obduktion wünschen und, falls ja, ob Daten und Proben aus dieser Obduktion dann auch wissenschaftlich weiter genutzt werden dürfen“, sagt Prof. Sven Zenker, Ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinisch-Wissenschaftliche Technologieentwicklung und -koordination (MWTek) am Universitätsklinikum Bonn und Sprecher der Arbeitsgruppe Consent der MII.
Die Todesbescheinigung dokumentiert die Ergebnisse der ärztlichen Leichenschau und die dabei angenommene Todesursache. Sie ersetzt jedoch keine Obduktion. Diese kann zusätzliche Befunde liefern, Diagnosen überprüfen und im Einzelfall zur Klärung der Todesursache beitragen. Sie kann zudem Hinweise auf Risiken für Angehörige liefern, etwa bei erblichen Erkrankungen. Die erhobenen Daten und Proben sind auch für die Forschung relevant. Die Einwilligung kann laut MII jederzeit vollständig oder teilweise sowie ohne Begründung widerrufen werden.
Die Daten sollen im Nationalen Obduktionsregister NAREG erfasst werden. Das Register ging aus dem Deutschen Register für COVID-19-Obduktionen, DeRegCOVID, hervor, das im April 2020 eingerichtet wurde. NAREG wurde seit 2023 aufgebaut. Es soll Obduktionsdaten anhand eines Kerndatensatzes standardisiert erfassen und um krankheitsspezifische Module ergänzen. Prof. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und NATON-Koordinator sieht in dem Modul einen „wichtigen nächsten Schritt zur Stärkung der informierten Einwilligung im Rahmen des Broad Consent sowie für die systematische Erforschung vielfältiger Krankheitsentitäten“. Die COVID-Pandemie habe gezeigt, „wie nützlich die Erkenntnisse aus multizentrischen Obduktionsstudien auch für die Lebenden sein können, um Therapien für Erkrankte zu entwickeln und zu optimieren.“
Daten aus DeRegCOVID flossen unter anderem in eine nationale Studie mit mehr als 1100 Fällen ein. Sie lieferten Erkenntnisse über Krankheitsverläufe und -mechanismen. NAREG soll Daten und Informationen zu Proben aus verschiedenen Obduktionszentren vernetzen;