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Social-Media-Verbot: Frankreichs Verfassungsrat kippt U15-Sperre
Frankreichs geplantes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren kann nicht wie vorgesehen am 1. September starten. Der Verfassungsrat hat den zentralen Artikel des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Präsident Emmanuel Macron will das Vorhaben überarbeiten lassen.
Der französische Verfassungsrat hat Artikel 1 des Gesetzes zum Schutz Minderjähriger vor den Risiken sozialer Netzwerke verworfen. Damit entfällt sowohl das Zugangsverbot für Unter-15-Jährige als auch die daran gekoppelte Pflicht zur Altersprüfung.
Das Gremium erkennt zwar an, dass der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche vor den Risiken sozialer Netzwerke schützen darf. Die gewählte Regelung sei jedoch nicht angemessen austariert. Sie hätte Minderjährigen unter 15 Jahren pauschal den Zugang zu nahezu allen sozialen Netzwerken untersagt – unabhängig von Alter und Reife des Kindes, der jeweiligen Plattform und der Entscheidung der Erziehungsberechtigten.
Nach Auffassung des Verfassungsrats greift das Verbot dadurch unverhältnismäßig in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit ein. Diese umfasse angesichts der Bedeutung von Onlineangeboten für die demokratische Teilhabe und den Austausch von Ideen auch den Zugang zu solchen Diensten. Ausnahmen unter anderem für Online-Enzyklopädien, Bildungs- und Wissenschaftsangebote sowie Plattformen zur Verbreitung freier Software änderten an dieser Bewertung nichts.
Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die technische Umsetzung. Um Minderjährige zuverlässig auszusperren, hätten grundsätzlich alle Nutzer ihr Alter nachweisen müssen. Das Gesetz legte jedoch nicht ausreichend fest, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Grenzen dieser Nachweis erfolgen sollte. Damit fehlten nach Ansicht des Verfassungsrats die erforderlichen gesetzlichen Garantien zum Schutz der Privatsphäre.
Genau diese Schwachstelle hatte sich bereits abgezeichnet. Im Juli war noch offen, wie die Altersgrenze technisch kontrolliert werden sollte. Wenige Tage später folgte der nächste Dämpfer: Nach Auffassung der EU-Kommission durfte Frankreich viele Plattformen schon aufgrund des europäischen Rechts nicht eigenständig zu Alterskontrollen verpflichten. Nun scheitert das Vorhaben zusätzlich am französischen Verfassungsrecht.
Präsident Emmanuel Macron will an einer Altersgrenze festhalten. Er habe Premierminister Sébastien Lecornu beauftragt, möglichst schnell eine rechtlich belastbare Neufassung auszuarbeiten, die sowohl die Entscheidung des Verfassungsrats als auch den europäischen Rechtsrahmen berücksichtigt, teilt der Élysée-Palast mit. Ein konkreter neuer Zeitplan wird dort nicht genannt. Laut Reuters soll die Reform aber noch vor der französischen Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 umgesetzt werden.
Frankreich orientiert sich mit dem Vorhaben an Australien, wo für soziale Netzwerke bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren gilt. Eine erste Untersuchung zeigte dort zuletzt allerdings nur eine begrenzte Wirkung: Die tatsächliche Nutzung durch Kinder und Jugendliche ging innerhalb der ersten drei Monate lediglich von 85,9 auf 81,5 Prozent zurück.