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Vorstoß zu Klimaanpassung: Rückt eine Grundgesetzänderung näher?
Die SPD-Ministerien fordern eine Grundgesetzänderung für mehr Klimaanpassung. Doch die Union reagiert skeptisch. Es geht um Geld, Zuständigkeiten und die Frage: Wie viel finanzielle Verantwortung soll der Bund übernehmen?
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist der Auftrag sehr vorsichtig formuliert: Die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels soll "auf solide Beine" gestellt, die Kommunen unterstützt und geprüft werden, ob Klimaanpassung und Naturschutz als "Gemeinschaftsaufgabe" verankert werden können.
Aus diesem Prüfauftrag wollen die sozialdemokratischen Ministerinnen und Minister für Finanzen, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung unter Federführung des Umweltressorts jetzt mehr machen: Sie fordern, Klimaanpassung und Naturschutz tatsächlich als sogenannte Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen im Grundgesetz zu verankern - noch in dieser Legislaturperiode.
Damit könne der Bund künftig dauerhaft und rechtssicher Maßnahmen mitfinanzieren, für die bislang vor allem Länder und Kommunen zuständig sind. In dem SPD-Papier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, werden als Beispiele unter anderem der Schutz vor Hitze oder Hochwasser oder mehr Bäume und Grünanlagen genannt.
Bis dahin soll ein Sofortprogramm greifen: Die SPD will bestehende Förderprogramme des Bundes für die kommenden drei Jahre bündeln, besser aufeinander abstimmen und ausweiten. Davon sollen unter anderem Kommunen, Pflegeheime, Kitas und Krankenhäuser profitieren.
Darin fordern sie auch eine Verfassungsänderung. Der Druck auf den Koalitionspartner Union wächst.
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Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille betont, über diesen Vorstoß werde nun innerhalb der Bundesregierung beraten. Die Bedeutung des Themas sei allen bewusst. Und auch Bundeskanzler Friedrich Merz sei "tief in diesem Thema drin". Was das über Merz‘ Haltung zu einer möglichen Grundgesetzänderung aussagt, ließ Hille offen.
Aus der Union kommt allerdings deutliche Skepsis. Der Staatsminister für Bund-Länder-Zusammenarbeit, Philipp Amthor, sagt, bevor man über neue Zuständigkeiten spreche, müsse zunächst geklärt werden, wie die bestehenden Möglichkeiten optimal genutzt werden können. Der Bund stelle bereits heute erhebliche Mittel bereit - etwa für die Anpassung von Städten und Gemeinden an den Klimawandel, den Waldumbau oder Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen.
Hinzu komme das sogenannte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Daraus könnten nach Amthors Einschätzung schon heute auch Maßnahmen zur Klimaanpassung finanziert werden.
Staatsminister Amthor sieht keine Notwendigkeit für eine Grundgesetzänderung. Zuvor hatten SPD-Ministerien mehr Klimaschutz gefordert.
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