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Mercedes-Aufsichtsratschef: 40-Stunden-Woche im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit
40 statt 35 Stunden die Woche bei gleichem Gehalt zu arbeiten, findet Mercedes-Aufsichtsratschef Martin Brudermüller zumutbar und gesund.
Mercedes-Aufsichtsratschef Martin Brudermüller hat eine Diskussion über wettbewerbsfähigere Arbeitskosten in Deutschland gefordert. Es sei in der schwierigen Situation zumutbar, wieder länger zu arbeiten. „Wir sollten ernsthaft die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche angehen“, sagte Brudermüller dem Handelsblatt.
In der deutschen Autoindustrie ist bei den tarifgebundenen Unternehmen die 35-Stunden-Woche Standard, auch bei Mercedes-Benz. Gesetzlich verpflichtend ist sie nicht. Im Herbst steht in der Metall- und Elektroindustrie, welche auch die Autoindustrie umfasst, die nächste Tarifrunde an.
Arbeit sei in Deutschland im internationalen Vergleich zu teuer geworden. „Einen Produktivitätsvorteil gegenüber wichtigen Wettbewerbern haben wir nicht mehr“, sagte Brudermüller. „Es gibt zwei Stellschrauben. Entweder Sie kürzen die Gehälter oder es wird länger gearbeitet für das gleiche Gehalt“, sagte der frühere Chef des Chemiekonzerns BASF. Ersteres sei in der Praxis nicht zumutbar.
Angesprochen auf eine längere Lebensarbeitszeit sagte Brudermüller, dass angesichts älter werdender Menschen der wirtschaftliche Verstand sage, „dass unser System ohne längere Arbeitszeit in sich nicht finanzierbar ist“. Länger zu arbeiten, leiste einen Beitrag, im hohen Alter gesund und aktiv zu bleiben. Und: „Arbeit gibt den Menschen außerdem Struktur, Teilhabe und Sinn im Leben.“
In Deutschland sorgt derzeit auch eine geplante Reform der Arbeitszeiten für Diskussionen: Arbeitgeber fordern mehr Freiraum, Gewerkschaften lehnen die Pläne ab. Union und SPD haben bei der Reform der Arbeitszeit vereinbart, im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz zu schaffen.
Nach dem aktuellen Arbeitszeitgesetz darf die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben, eine Verkürzung auf zehn Stunden ist unter Voraussetzungen möglich, etwa in Krankenhäusern, in Verkehrsbetrieben oder Gaststätten.
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