// HEISE ONLINE — HARDWARE & GADGET
Flugbegleiter gehen gegen Verkauf von Daten insolventer Fluglinie an Google vor
Nach der Pleite von Spirit Airlines will Google deren interne Daten für das KI-Training übernehmen. Nun fürchten ehemalige Mitarbeiter um ihren Datenschutz.
Die Flugbegleiter der im Mai in die Insolvenz gegangenen US-Billigfluglinie Spirit sind besorgt um ihre Daten. Denn Google will diese für das Training der eigenen KI-Modelle nutzen und hat für 10 Millionen US-Dollar unter anderem 100 Millionen anonymisierte E-Mails und 500 Millionen Teams-Nachrichten vom Insolvenzverwalter gekauft. Zwar sollen die Inhalte vor der Übergabe gründlich von identifizierbaren Daten gereinigt werden, doch die Flugbegleiter fürchten, dass diese später de-anonymisiert werden könnten.
Deshalb hat der US-amerikanische Verband der Flugbegleiter AFA (Association of Flight Attendants) beim Insolvenzgericht Einspruch gegen Googles Kauf der internen Daten der insolventen Spirit Airlines eingelegt. Diese Daten sollen keine persönlichen Informationen oder Kundendaten umfassen, aber laut Gericht gehören zu der Sammlung auch Lohn- und Gehaltsunterlagen, Personalakten, bestimmte Passagierdaten, etwa 30 Millionen Zeilen Quellcode und umfangreiche weitere Informationen.
Google verspricht, einem vom Gericht bestellten Ombudsmann zu folgen, der den Prozess der Entfernung personenbezogener Daten überwacht, die Daten in anonymisierter Form zu belassen und sie niemals absichtlich zu de-anonymisieren. Sollte Google die Daten jemals verkaufen, gelten diese Regeln auch für den Käufer. Doch die Flugbegleiter trauen dem Konzern offenbar nicht, denn Google verlasse sich auf Verbraucherschutzgesetze, die Verschwiegenheitspflichten in Unternehmen nicht abdecken.
„Die Datenschutzarchitektur dieser Transaktion ist auf den Verbraucher ausgerichtet, während ihr eigentlicher Inhalt unverhältnismäßig stark auf die Mitarbeiter abzielt“, heißt es in dem beim New Yorker Insolvenzgericht eingereichten Einspruch der AFA. „Folglich sind die Mitarbeiterdaten weitaus vertraulicher als die Kundendaten, genießen jedoch einen weitaus geringeren Schutz als diese.“
Ein Datenschutzexperte der Menschenrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht das ähnlich. „Die EFF lehnt die Verwendung von Daten einer Person für einen neuen Zweck ohne deren vorherige Einwilligung ab – ein Vorgang, der jedoch stattfindet, wenn ein insolventes Unternehmen die E-Mails seiner Mitarbeiter verkauft, damit diese als Trainingsdaten für KI dienen“, sagte er laut Ars Technica.
Mit dem gerichtlichen Einspruch will die AFA den Verkauf der Daten nicht verhindern, aber die Mitarbeiterdaten sollten gleichermaßen geschützt werden wie Kundendaten. Denn bei der Entfernung persönlicher Informationen gehe es nur um Personendaten, nicht um die Vertraulichkeit der Daten. „Disziplinarische Schriftwechsel mit Flugbegleitern, Mängel bei der Schulung des Bordpersonals, Anträge auf Urlaub oder Anpassung der Arbeitsbedingungen, interne Teams-Kommunikation über Beschwerden zur Personalbesetzung oder Dienstplanung sowie die Historie von Lohnanpassungen – all dies sind sensible beschäftigungsbezogene Informationen, unabhängig davon, ob der Name des Mitarbeiters daraus entfernt wurde“, schreibt die AFA in dem Einspruch.
Google prüft diesen Einspruch noch, aber verweist darauf, dass Datenschutz im Mittelpunkt der Vereinbarung steht und der Konzern nicht daran interessiert ist, Personen zu identifizieren, sondern KI-Modelle und Produkte zu verbessern. „Wir haben einen Teil eines Unternehmensdatensatzes von Spirit Airlines erworben, der uns dabei helfen kann, unsere Produkte und KI-Modelle zu verbessern“, sagte ein Google-Sprecher. „Wir werden aus diesem Datensatz keine personenbezogenen Informationen erhalten. Sämtliche Daten, die wir erhalten, werden noch vor der Übermittlung durch einen Dritten strikt von allen personenbezogenen Informationen bereinigt.“
Die AFA argumentiert, dass die Öffentlichkeit den Aussagen Googles nur vertrauen, sie aber nicht prüfen kann. Zumal der Konzern beim Datenschutz in der Vergangenheit