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MDR warnt mit schwarzem Bildschirm vor AfD: »Wie Sie sehen, sehen Sie nichts«
MDR-Intendant Ralf Ludwig: »Es sind herausfordernde Zeiten«
Als Warnung vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) eine Nachrichtensendung vorübergehend mit einem schwarzen Bildschirm unterbrochen. »Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR Sachsen-Anhalt heute? Das könnte passieren«, war am Montagabend während der Sendung »MDR Sachsen-Anhalt heute« auf schwarzem Hintergrund zu lesen und von einer Stimme im Off zu hören.
Hintergrund der Aktion ist die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag kommender Woche. Die AfD liegt in den Umfragen derzeit weit vor der regierenden CDU. Im Fall einer Regierungsübernahme will die vom Landesverfassungsschutz als »gesichert rechtsextremistisch« eingestufte AfD unter anderem als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge kündigen, die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind.
Dafür gelten Kündigungsfristen von zwei Jahren. Würde die Kündigung Ende 2028 wirksam, müsste zum 1. Januar 2029 die MDR-Fernsehsendung »Sachsen-Anhalt heute« eingestellt werden, auch das Radioprogramm des MDR in Sachsen-Anhalt und die Onlineberichterstattung durch den Sender müssten dann gestoppt werden.
Auch auf der MDR-Website waren schwarze Bilder zu sehen, im Radio war kurzzeitig nichts zu hören. MDR-Intendant Ralf Ludwig begründete dies damit, dass vielen Menschen in Sachsen-Anhalt die Konsequenzen einer Kündigung des Staatsvertrages nicht bewusst seien. Die würde »konkret bedeuten, dass es die Angebote des MDR für Sachsen-Anhalt, aus Sachsen-Anhalt heraus, dann ab 2029 nicht mehr geben würde, weil wir dann schlichtweg keinen Auftrag mehr haben«, so Ludwig.
Vermutlich dürfte nicht allen AfD-Wählern klar sein, dass sie trotzdem den Rundfunkbeitrag in voller Höhe von monatlich 18,36 Euro zahlen müssten, mindestens bis Ende 2028. Der Beitrag beruht nämlich nach Angaben des MDR nicht auf dem Rundfunkstaatsvertrag, sondern wird vom Bundesverfassungsgericht festgelegt.
Im Gespräch mit dem SPIEGEL sagte Intendant Ludwig, die Landesregierung habe im Falle einer Kündigung die Aufgabe, einen neuen Rundfunk aufzubauen, »und zwar einen, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Er muss staatsfern sein, unabhängig finanziert und der Öffentlichkeit dienen.« Diese Pläne kämen Beitragszahler allerdings teurer, so Ludwig.