// HEISE ONLINE — MOBILE & WEB
Digitaler Euro: Strikte Obergrenze für Besitz durch Privatpersonen geplant
Privatsphäre, Bargeldschutz und Unabhängigkeit von US-Konzernen: Der Wirtschaftsausschuss des Parlaments ebnet den Weg für die neue europäische Digitalwährung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments hat am Dienstag seine Position zum digitalen Euro beschlossen. Mit deutlicher Mehrheit votierten die Abgeordneten für die gesetzlichen Grundlagen einer digitalen europäischen Zentralbankwährung. Verhandlungsführer des Parlaments hatten bereits Anfang Juni einen Durchbruch erzielt. Das Prestigeprojekt nimmt so nun die nächste formelle Hürde.
Das von den Wirtschaftspolitikern befürwortete „Einheitswährungspaket“ besteht aus drei Gesetzesentwürfen, die neben dem digitalen Euro selbst auch dessen Bereitstellung in Nicht-Euro-Staaten der EU sowie den Schutz von physischem Bargeld regeln. Die Digitalwährung soll künftig als innovative, sichere und für Verbraucher kostenlose Alternative zu außereuropäischen Zahlungsdienstleistern wie Visa, Mastercard oder PayPal fungieren.
Ein Pfeiler des Entwurfs ist die Verankerung von Datenschutz direkt in der Technik (Privacy by Design). Der digitale Euro soll sowohl online als auch offline funktionieren, wobei die Offline-Variante via lokaler Speicherung auf Endgeräten wie Smartphones konzipiert ist. Für diesen Modus fordern die Abgeordneten ein Schutzniveau, das dem von gedrucktem Bargeld gleicht. Mithilfe moderner kryptografischer Verfahren wie Zero-Knowledge-Proofs soll die Verifizierung von Transaktionen gelingen, ohne dass persönliche Daten offengelegt werden müssen.
Die Europäische Zentralbank würde demnach keinen Zugriff auf Identitätsdaten der Nutzer erhalten. Da die Offline-Nutzung wie Bargeld funktioniert, bedeutet dies im Umkehrschluss aber auch, dass bei einem Verlust des Speichermediums das darauf befindliche Guthaben verloren ist.
Um die Stabilität des klassischen Finanzsystems nicht zu gefährden, sieht die Position des Ausschusses strikte Obergrenzen für die Haltung digitaler Euros durch Privatpersonen vor. Diese Höchstgrenze soll von der EU-Kommission auf Basis von Empfehlungen der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegt und alle zwei Jahre überprüft werden. Das EU-Parlament fordert dabei ein Mitspracherecht ein.
Unternehmen dürften die Digitalwährung zudem grundsätzlich nicht als Wertaufbewahrungsmittel horten, sondern eingehende Zahlungen nur für maximal 24 Stunden ansammeln. Ferner wird der digitale Euro dem Votum nach generell nicht verzinst. Das System soll flächendeckend von Banken, E-Geld-Instituten und sogar regulierten Krypto-Dienstleistern vertrieben werden. Die meisten Händler werden zur Annahme verpflichtet, ausgenommen sind lediglich Kleinstbetriebe und Selbstständige, wenn sie ohnehin keinerlei digitale Zahlungen akzeptieren.
Besonderen Wert legen die Abgeordneten auf die Kostenfreiheit der Grundfunktionen für Verbraucher sowie auf eine klare Trennung der EZB-Rolle von ihrer klassischen Geldpolitik. Vor dem eigentlichen Start, an den sich eine mindestens zweijährige Einführungsphase anschließen soll, müsste die Zentralbank die technische Infrastruktur ausgiebig in der Praxis testen. Damit wollen die Volksvertreter Risiken wie die zweifache Ausgabe von Offline-Geld ausschließen. Zugleich stellen sie klar, dass der digitale Euro das Bargeld nur ergänzen und nicht ersetzen soll.
Euro-Staaten werden gesetzlich dazu verpflichtet, den Zugang zu Münzen und Scheinen flächendeckend zu sichern und reine „No Cash“-Verbote durch Händler zu untersagen. Vor allem vulnerable Gruppen wie Senioren sollen so nicht abgehängt werden. Jeder EU-Bürger erhält dem Plan zufolge das Recht auf ein Digital-Euro-Konto. „Das bedeutet auch Schutz vor politisch motivierten Sanktionen“, erläutert der Volt-Abgeordnete Daniel Boeselager. „Aktivisten, Richterinnen oder Menschenrechtsverteidiger können nicht mehr einfach von Zahlungsdiensten ausgeschlossen werden, weil sie jemandem missfallen.“
„Mit dem Einheitswährungspaket schützen wir die Freiheit der Bürger, selbst