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Bildungsministerium treibt Aus für staatliche Zulassung von Online-Kursen voran
Das Bildungsministerium will die Pflicht zur Genehmigung digitaler Lernangebote beenden. Bei E-Learning und Webinaren soll künftig das Verbraucherrecht greifen.
Jahrzehntelang prangte ein unscheinbares Kürzel über dem deutschen Weiterbildungsmarkt: FernUSG. Das Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 sollte Teilnehmer von postalischen Fernkursen vor unseriösen Angeboten und nachteiligen Vertragsgestaltungen schützen. In der Ära von E-Learning, KI-gestützten Kursen und interaktiven Online-Seminaren entwickelte sich die Vorschrift zu einer bürokratischen Hürde. Nun zieht die Politik Konsequenzen: Das Bundesbildungsministerium hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts vorgelegt.
Mit der Reform will Bildungsministerin Karin Prien (CDU) das FernUSG sowie das darin verankerte Anzeige- und Zulassungsverfahren durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) streichen. Damit reagiert sie auf eine Welle der Unsicherheit im digitalen Bildungssektor. Spätestens nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober stand die Branche unter Druck: Er hatte klargestellt, dass Verträge über Fernunterricht ohne staatliche Zulassung nichtig sind.
Die Folge waren vermehrte Rückforderungsansprüche von Teilnehmern. Zugleich war für Anbieter moderner Lernplattformen wegen unbestimmter Rechtsbegriffe wie der „Lernerfolgskontrolle“ kaum verlässlich abzugrenzen, ob eigene Online-Angebote unter das Gesetz fielen. Das veraltete Schutzregime drohte zur Existenzgefahr für zahlreiche Bildungsunternehmen zu werden.
Das Ministerium begründet das Vorhaben mit den Fortschritten des allgemeinen Zivilrechts. Seit 1977 wurde der Verbraucherschutz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestärkt. Über das harmonisierte EU-Recht, das moderne AGB-Recht sowie die Schuldrechtsmodernisierung stehen Lernenden heute umfassende Instrumente wie das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach Paragraph 312g BGB, strenge Informationspflichten und wirksame Kontrollen zur Verfügung. Das starre Zulassungsverfahren erwies sich im internationalen Wettbewerb zunehmend als Hindernis und benachteiligte heimische Anbieter gegenüber ausländischen Plattformen.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Zulassungspflicht zum 1. Juli 2027 entfällt, bevor das FernUSG zum 30. Juni 2028 endgültig außer Kraft tritt. Für den Übergangszeitraum soll ein bedarfsorientiertes Bescheinigungsverfahren bei der ZFU eingerichtet werden. Prien will so den Landesgesetzgebern die nötige Zeit geben, nötige Anpassungen vorzunehmen. Das könnte etwa bei Prüfungsbefreiungen an Fachschulen oder Qualifikationen im Gebäudeenergiebereich nötig sein. Auf Antrag würden Anbieter eine Bestätigung erhalten, dass ihr Lehrgang den bisherigen Kriterien entsprochen hätte.
Durch den Wegfall der Informations- und Zulassungspflichten wird die Wirtschaft dem Plan nach jährlich um rund 4,8 Millionen Euro an Bürokratiekosten entlastet. Auch die Landesverwaltungen sollen pro Jahr etwa 1,1 Millionen Euro einsparen können. Um die staatliche Förderung über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ohne ZFU-Siegel abzusichern, werden laut dem Entwurf dort zielgerichtete Kriterien verankert. Künftig würde das AFBG bei Distanzlehrgängen mindestens 18 Unterrichts- oder Materialstunden pro Monat sowie Leistungskontrollen verlangen, die durch eine Lehrkraft aktiv korrigiert werden müssten. Rein automatisierte Softwaretests würden nicht genügen. Ferner soll die Förderung für Gebühren bei sonstigen Distanzmaßnahmen auf 10.000 Euro gedeckelt werden.
Der Anbieter Digistore24, der dem Ministerium voriges Jahr einen Brandbrief mit 4321 Unterschriften für Rechtsklarheit übergeben hatte, begrüßt den Schritt: Der Abbau von Bürokratie bedeute keinen Verzicht auf Verbraucherschutz beim E-Learning, da sich dieser nicht an veralteten Prüfverfahren bemessen lasse. Auch Plattformen und Weiterbildungsangebote wie die heise academy würden von der verlässlicheren Rechtsgrundlage profitieren. Der