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Mehr als Mindestalter: Was die Prien-Kommission empfiehlt
Mit vielen Empfehlungen soll der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz verbessert werden – aber das Mindestalter ist nicht vom Tisch.
Wie können Kinder und Jugendliche sinnvoll mit digitalen Medienformen aufwachsen, ohne dabei übermäßigen und unnötigen Risiken ausgesetzt zu sein? Die im September 2025 eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hatte den Auftrag, das herauszuarbeiten. Sie gibt der Bundesregierung auf deren Wunsch hin heute 56 Handlungsempfehlungen mit auf den weiteren Beratungsweg.
Dass das Gremium dabei keineswegs die politisch leichte Scheinlösung „Social-Media-Mindestalter“ als Kern der Bestandsaufnahme und daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sieht, hatte sich bereits früh abgezeichnet. Und das hat Gründe: „Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind“, sagt Olaf Köller, Ko-Vorsitzender der Kommission bei der Vorstellung im Bundesfamilienministerium in Berlin. Die Empfehlungen seien von den Kindern aus gedacht, diese seien auch ausdrücklich in die Entwicklung der Empfehlungen einbezogen worden. Wo wissenschaftliche Evidenz noch fehle, habe man sich am Vorsorgeprinzip orientiert.
Damit „Schutz, Befähigung und Teilhabe“ altersangemessen gestaltet sein könnten, brauche es eine differenzierte Herangehensweise unterschiedlicher Akteure – vom Kleinkind bis zum Jugendlichen unterscheide sich das jeweils. Für die Architektur seien die Anbieter zuständig – weshalb das Design verbindlich risikoabhängig gestaltet sein müsse, und zwar von Grund auf (Safety by Design). „Ein Account für Jugendliche muss einfach anders aussehen und anders funktionieren als einer für Erwachsene“, so Nadine Schön, die zweite Vorsitzende der Kommission. Eine mögliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für das unbegleitete Nutzen von Plattformen sei dabei nur ein Aspekt.
Die Mitglieder der Kommission lassen an gängigen Systemen zur Altersverifikation auf Plattformen kein gutes Haar. „Besonders problematisch sind Verfahren, die biometrische Merkmale auswerten oder anhand umfangreicher Verhaltens- und Nutzungsdaten auf das Alter schließen. Sie bergen Risiken für die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung“, heißt es in Handlungsempfehlung 38.
Hier sehen die Kommissionsmitglieder großen Bedarf, die Regularien klarer auszugestalten – und zwar jeweils dienst- und risikobezogen. Hierfür seien Bund und EU zuständig. Wenn eine Altersschätzung stattfinde, ob biometrisch oder über Verhaltens-Tracking, müsste all dies auf dem jeweiligen Endgerät verbleiben, so die Forderung. Eine weitere Zentralisierung von Identitätsdaten von Kindern und Jugendlichen bei großen Anbietern müsse unbedingt vermieden werden.
Infrage kämen gestufte Modelle: Risikobasiert könnten Kontrollsysteme für Eltern den Zugang und die Nutzung regeln. Alternativ sollen Altersverifikationssysteme auf dem Gerät der jungen Nutzerinnen und Nutzer garantieren, dass sie alt genug sind. Bei Inhalten wie Pornoseiten, die für Minderjährige per Gesetz eigentlich nicht zugänglich sein sollen, soll ein Altersnachweis verlangt werden. Klar spricht sich die Kommission gegen die Nutzung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen „Mini-Wallet“ aus. Die lehnt sie ab, so wie das Vorzeigen von Ausweisen vor der Kamera, etwa „aus Gründen der Sicherheit und des Privatsphärenschutzes“.
Die noch nicht einmal finalisierte EUDI-Wallet empfehlen die Mitglieder hingegen ausdrücklich – mit einer riesigen Einschränkung: „Sofern die eIDAS-2.0-Verordnung vollständig erfüllt ist und die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind.“ Allerdings soll die EUDI-Wallet in Deutschland einen aus dem Personalausweis abgeleiteten Identitätskern haben, der für eine gestufte Altersprüfung nur im Ausnahmefall zur Verfügung stehen kann: Denn Pflicht ist der Personalausweis für Bundesbürger bislang erst ab 16 Jahren.
Eine harte Altersgrenze sehen die Experten hingegen