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Gehirn-Computer-Schnittstellen: Datenschützer warnen vor Big Tech
Gehirn-Computer-Schnittstellen erobern Medizin und Gaming. Auf einer Tagung in Bonn forderten Experten klare Regeln für den Schutz von Neurodaten.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider auf der Jahrestagung des Zentrums für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation.
Brain-Computer-Interfaces (BCIs) wandeln sich von einem Forschungsthema zunehmend zu einer Schlüsseltechnologie für Medizin, Konsumentenelektronik und Gaming. Was das für Menschen bedeuten könnte und warum eine Regulierung – speziell zum Schutz vor Tech-Milliardären – in diesem Bereich so wichtig ist, darüber sprachen Experten auf einer Fachtagung des Zentrums für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) der Universität Bonn. „Ich glaube, da ist gerade tatsächlich so ein gewisser Paradigmenwechsel“, sagte Prof. Alexander Radbruch, Direktor der Klinik für Neuroradiologie am Universitätsklinikum Bonn und Direktor des ZMDT, der vor wenigen Wochen erst die Bundeswehr zu der Thematik zu Besuch hatte. Umso wichtiger sei es, die Bodenhaftung zu bewahren, da die Grenze zwischen Science und Science-Fiction schmal sei und man sich stark an der echten Wissenschaft orientieren müsse.
In der Debatte um den Schutz sensibler Medizindaten stellte die noch amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Louisa Specht-Riemenschneider klar, dass Datenschutz und medizinischer Fortschritt keine Gegensätze bilden. Ein Aufweichen etablierter Standards lehnt sie ab, zugleich plädiert sie für mehr Eigenverantwortung in der Forschung. Es werde niemals eine 100-prozentige Rechtssicherheit geben, da sich nicht alles im Detail regulieren lasse. Es gebe in der Praxis nicht für jeden Einzelfall klare Vorgaben der Aufsichtsbehörden, weshalb Führungskräfte Risiken aktiv managen und Grundrechte gegeneinander abwägen müssten. Neben der Einwilligung über Broad-Consent-Modelle, um Daten einmal für mehrere Forschungsvorhaben freizugeben, böten weitere Instrumente wie geschützte Verarbeitungsumgebungen, genehmigte Verhaltensregeln oder Zertifizierungen praxisnahe Handlungsspielräume.
Ebenfalls sprach Specht-Riemenschneider darüber, was juristisch unter den Forschungsbegriff fällt. Oft werde fälschlich angenommen, dass kommerzielle Forschung vom Forschungsprivileg ausgeschlossen sei. Aus grundrechtlicher Sicht komme es aber nicht auf den Geldgeber an. Jede geistige Tätigkeit sei Forschung mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu finden. Es komme erst mal auf den Zweck der Forschung an und nicht darauf, wer sie denn finanziert. Specht-Riemenschneider verwies dabei auf die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA). Damit könne sich auch die private und kommerzielle Forschung auf das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage berufen und sei datenschutzrechtlich von den entsprechenden Privilegierungen umfasst. Dennoch brauche es laut Specht-Riemenschneider, die nach ihrer Zeit als BfDI wieder ihre Professur sowie die Leitung am Bonner ZMDT aufnehmen wird, weiterhin wirksame Instrumente zur Regulierung von Neurodaten, damit Menschen nicht zum Spielball großer Tech-Konzerne werden.
Zum rechtlichen Rahmen für den Umgang mit neuronalen Daten sagte Dr. Ruben Plum-Schneider, Datenschützer und persönlicher Referent der BfDI, dass das Datenschutzrecht greift, sobald Rohdaten ausgelesen und weiterverarbeitet werden. Dass Gehirndaten fast immer Personenbezug aufweisen, begründete Plum-Schneider mit den biometrischen Eigenschaften der Signale, die für einen „Brain Fingerprint“ sorgen, die also „rückführbar auf einzelne Personen“ seien. Das gelte insbesondere im Alltagskontext, da BCI-Technologie längst nicht mehr nur neurochirurgisch-invasiv eingesetzt wird, sondern zunehmend über nicht-invasive Konsumentenelektronik Eingang in den Alltag findet – wie etwa über smarte Wearables, BCI-Earbuds, VR-Brillen sowie Consumer-Headsets.
Laut Plum-Schneider ergeben sich bei Neurodaten strenge Anforderungen an Zweckbindung