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Von FDZ Gesundheit bis Neurodaten: Deutschland und EU planen die Datenzukunft
Vom FDZ Gesundheit bis zu Gehirndaten: Regierungen bauen Datenräume – doch die Grenzen für Neurodaten im globalen Wettbewerb sind noch unklar.
Nick Schneider, Referatsleiter beim Bundesgesundheitsministerium, zur Definition von Neurodaten.
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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
Die Nutzung von Daten, zunächst aus dem Gesundheitswesen, steht innerhalb der EU und in Deutschland mit mehr als zehn geplanten Datenräumen vor einem Paradigmenwechsel – einer Gratwanderung zwischen wirtschaftlichem Innovationsdruck und dem Schutz sensibelster Bürgerdaten. Auf der Fachtagung des Zentrums für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) der Universität Bonn verdeutlichten Vertreter von Behörden und Ministerien, wie der Spagat zwischen striktem Datenschutz und agiler Datennutzung gelingen soll.
Dr. Steffen Heß, Leiter des Forschungsdatenzentrums Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), präsentierte den aktuellen Stand der sekundären Datennutzung in Deutschland. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) verwaltet die Abrechnungsdaten von rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten seit dem Jahr 2009. Um die Abwägung zwischen Nutzbarkeit und Datensicherheit technisch zu lösen, setzt das BfArM auf ein Modell, bei dem die Daten das FDZ Gesundheit physisch nicht verlassen sollen.
Man habe „eine relativ technische Lösung gewählt“, bei der Forscher in einer virtuellen Verarbeitungsumgebung mit pseudonymisierten Daten arbeiten und für die Vorbereitung ihrer Skripte synthetische Datensätze nutzen, erklärte Heß. Erst nach Abschluss der Analysen prüfen Mitarbeitende des BfArM die Ergebnisse auf Re-Identifizierungsrisiken, bevor Tabellen exportiert werden dürfen. Wie sicher solche pseudonymisierten Datensätze tatsächlich sind, zeigt eine Studie zu Rekonstruktionsrisiken bei anonymisierten Gesundheitsdaten: Selbst aggregierte Statistiken erlauben unter Umständen Rückschlüsse auf einzelne Personen.
Der Zugang zu diesem Datenschatz sei bewusst niedrigschwellig gestaltet. Solange ein Antrag die gesetzlich festgelegten Zwecke – etwa medizinische Forschung, Ressourcenplanung oder Evidenzgrundlagen für politische Entscheidungen – erfüllt und formelle Kriterien wahrt, werde er laut Heß genehmigt. Derzeit liegen dem FDZ Gesundheit 108 Anträge vor: Acht Vorhaben wurden bereits positiv beschieden und Daten freigegeben, wie auch aus dem Antragsregister hervorgeht. 100 Anträge befinden sich aktuell in der Prüfung und Bearbeitung. Erste Forschungsprojekte zu Long-COVID, HIV-Therapien und Impfabdeckungen laufen bereits.
In den kommenden Jahren wird die Datenbasis massiv erweitert. Ab diesem Herbst startet die Anbindung von Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA), gefolgt von der Verknüpfung mit den Daten der Krebsregister und den klinischen Daten des Forschungsdatenportal für Gesundheit über die Medizininformatik-Initiative. Das Bundesgesundheitsministerium sieht die ePA-Daten als zentrales Kernstück der Datenagenda und hatte das Ziel ausgegeben, bis Oktober 300 Forschungsvorhaben beim FDZ umgesetzt zu haben. Zudem vernetzt sich das System stufenweise mit den fast 400 medizinischen Registern und Initiativen wie der nationalen Genomdaten-Plattform, bei der das BfArM als Plattformträger genomische und klinische Patientendaten für die Forschung zusammenführt.
Aus dem Publikum kam zudem die Frage auf, wie es um die Verknüpfung mit sozioökonomischen Daten – etwa aus den Datenbanken des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit oder der Rentenversicherung – stehe, um etwa den Einfluss von sozialer Herkunft oder Einkommen auf den Krankheitsverlauf zu untersuchen. Heß stellte dazu klar, dass derartige sozioökonomische Informationen in den reinen Abrechnungsdaten der Krankenkassen nicht enthalten seien. Um solche Fragestellungen künftig abzubilden, s