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Urheberrechtsklage: Zwei US-Zeitungen fordern Vernichtung von KI-Modellen
Zwei weitere US-Zeitungen werfen OpenAI und Microsoft vor, ihre Artikel ohne Erlaubnis für KI-Training genutzt zu haben. Sie fordern die Zerstörung der Modelle.
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Nun haben auch die Seattle Times und die sechstgrößte amerikanische Printzeitschrift Newsday OpenAI und Microsoft wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Die beiden Verlage werfen den Unternehmen vor, ihre Inhalte kopiert und ohne Lizenz zum Training von KI-Modellen wie ChatGPT und Microsofts Copilot verwendet zu haben.
In der 38-seitigen Klageschrift (Az. 1:26-cv-07644) beschreiben Seattle Times und Newsday, wie OpenAI und Microsoft ihre Websites nach Inhalten durchsuchen. Dabei, so der Vorwurf, umgehen die beiden KI-Unternehmen auch technische Zugangskontrollen und maschinenlesbare Verbote wie robots.txt-Dateien, die KI-Crawlern den Zugang zu ihren Webseiten explizit verbieten. Als Beweise präsentieren die Verlage unter anderem Passagen aus ihren Artikeln, die nahezu wortgleich reproduziert oder sehr eng von der KI paraphrasiert werden.
(Bild: Screenshot/Klageschrift von Seattle Times Company und Newsday LLC)
Die Kläger werfen den KI-Systemen auch vor, durch sogenannte Halluzinationen frei erfundene Informationen zu generieren und diese dann fälschlich den Marken Seattle Times und Newsday zuzuschreiben. Das schade dem Ruf der Publikationen erheblich. Zusätzlich hätten die Unternehmen Urhebervermerke und Copyright-Metadaten aus den kopierten Inhalten entfernt.
Die Verlage verlangen Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe. Als wirtschaftliche Dimension machen sie aber Angaben zum Einbruch von Nutzerzahlen bei Zeitungen: Der Such-Referral-Traffic zu mittelgroßen Publishern sei zwischen Dezember 2024 und Dezember 2025 um 47 Prozent eingebrochen, schreiben sie. Das bedrohe Abonnement-, Werbe- und Lizenzeinnahmen.
Zusätzlich fordern sie die Beschlagnahmung und/oder Vernichtung sämtlicher Kopien ihrer Werke, der Trainingsdatensätze und der darauf aufbauenden KI-Modelle. Darüber hinaus beantragen sie eine Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung ihrer Inhalte. Als rechtliche Grundlage berufen sie sich auf den US Copyright Act, den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) sowie den Lanham Act wegen Markenverwässerung.
Die Klage ist bei weitem nicht das erste Gerichtsverfahren von Verlagen gegen KI-Konzerne. Mittlerweile haben über 400 Zeitungen ähnliche Vorwürfe erhoben. Auch Publizisten wie die Encyclopedia Britannica oder ein Twitch-Streamer verklagen aktuell KI-Unternehmen wegen Trainings mit ihren Inhalten.
In das von der New York Times angestoßene Verfahren hat sich inzwischen die US-Regierung auf die Seite von OpenAI gestellt und argumentiert, das KI-Training mit geschützten Inhalten falle unter die faire Nutzung – unter anderem aus Gründen der nationalen Sicherheit.