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Bundesfinanzministerium plant Reform der Kryptobesteuerung
Das Bundesfinanzministerium plant, den Sonderstatus von Kryptowerten abzuschaffen. Künftig sollen Gewinne pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt werden.
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Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium (BMF) bereitet Medienberichten zufolge eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten vor. Der bisherige Sonderstatus soll demnach wegfallen. Kryptowerte würden damit künftig wie Aktien und Fondsanteile behandelt und als Einkünfte aus Kapitalvermögen gewertet. Unabhängig von der Haltedauer wäre dann eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent fällig, außerdem der Solidaritätszuschlag.
Mit der Reform würde die bisherige einjährige Spekulationsfrist für Kryptowerte wie Bitcoin und Ether wegfallen. Bislang ist deren Verkauf nur innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung steuerpflichtig – dann zum persönlichen Einkommensteuersatz. Wer nach einem Jahr verkauft, konnte die Gewinne steuerfrei einstreichen, unabhängig von der Höhe. Den steuerrechtlichen Hintergrund dazu hat der Bundesfinanzhof 2023 in einem Grundsatzurteil zur Versteuerungspflicht von Kryptogewinnen für Privatanleger festgelegt.
Wie zuerst die „Welt“ und später weitere Medien berichteten, gibt es aktuell einen Referentenentwurf des Gesetzes, der sich in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung befinde. Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind also noch möglich. Die Regelungen sollen nur für neu erworbene Kryptowerte nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2027 gelten und ab dem Jahr 2028 erstmals zu einem automatischen Steuerabzug führen. Den Plattformbetreibern soll ein Jahr Zeit für die technische Umsetzung gegeben werden.
Laut dem Entwurf sollen auch Erträge aus Lending und Staking künftig wie Kapitalerträge behandelt werden. Staking bezeichnet das Hinterlegen eigener Coins als „Sicherheit“, um am Betrieb des Netzwerks mitzuwirken – als Gegenleistung erhalten Nutzer neue Coins als Belohnung für das Bereitstellen. Beim Lending werden Kryptowerte für einen bestimmten Zeitraum an eine Plattform oder andere Nutzer verliehen – auch hierfür gibt es Zinsen in Form neuer Coins. Nach der Neuregelung soll auch eine Verlustverrechnung – analog zu Aktien und Wertpapieren – möglich sein.
Das Ministerium rechnet im Jahr 2028 mit zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2031 sollen es sogar 350 Millionen Euro jährlich werden. Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt. Da sie zumeist spekulativ eingesetzt werden, soll der bisherige Sonderstatus entfallen, der sich nach sonstigen Wirtschaftsgütern richtete, wie etwa Oldtimern oder Kunstwerken.
Kritiker bemängeln, dass der Wegfall der Haltefrist vor allem langfristige Anleger trifft und weniger die kurzfristigen Spekulanten. Bereits heute fahnden Finanzbehörden aktiv nach Krypto-Steuersündern – etwa durch Sammelauskunftsersuchen bei Handelsplätzen wie Bitcoin.de. Zudem stellen sich noch viele Fragen, weil Anleger oft über mehrere Wallets und Plattformen hinweg investieren. Dies alles zusammenzurechnen, dürfte eine Herausforderung werden.
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