// STADT-BREMERHAVEN — MOBILE & WEB
Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur
Der Bundestag hat die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur beschlossen. Das entsprechende Gesetz wurde am 25. Juni 2026 nach Änderungen im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss verabschiedet. Das Thema geistert ja schon gefühlte Ewigkeiten herum, wie unsere Leser sicher wissen. Falls nicht:
Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2024/1799 in deutsches Recht überführt. Ziel ist es, Verbraucher stärker zur Reparatur statt zum Neukauf zu bewegen und damit die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. Gleichzeitig sollen Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Konsum gestärkt werden. Da die Richtlinie auf Vollharmonisierung setzt, kann Deutschland dabei weder strengere noch weniger strenge Verbraucherschutzregeln einführen.
Ein Ding: Entscheiden sich Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für eine Reparatur, verlängert sich die Gewährleistungsfrist künftig um zwölf Monate. Außerdem wird im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Reparaturpflicht für Hersteller außerhalb der Gewährleistung eingeführt. Ergänzend wird ein europaweit einheitliches Formular für Reparaturinformationen in deutsches Recht aufgenommen, das Reparaturbetriebe freiwillig nutzen können.
Begleitend zum Gesetz hat der Bundestag eine Entschließung verabschiedet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, verschiedene Fördermaßnahmen zu prüfen. Dazu gehören unter anderem eine mögliche Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen sowie ein von Unternehmen finanzierter Reparaturbonus nach französischem Vorbild. Zudem soll möglichst früh mindestens eine Fördermaßnahme umgesetzt werden.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.