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Altersverifizierung für Social Media: Umsetzung bleibt das größte Problem
Ob 13 oder 16 Jahre: Experten warnen, dass starre Altersgrenzen für soziale Medien ohne praktikable Altersprüfung kaum Wirkung zeigen.
Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Ihr Erfolg wird an der Umsetzung gemessen. Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.
Aktuelle Daten aus Australien weisen allerdings darauf hin, dass die Altersverifizierung durch die Plattformen bisher immens zu wünschen übrig lässt. Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im Fachjournal „The BMJ“. Einer kleinen Umfrage zufolge schränken die gesetzlich festgelegten Beschränkungen die tatsächliche Nutzung darum bisher kaum ein.
Australien hatte Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für die Nutzung sozialer Medien eingeführt. Die Plattformen sollen gezielt verhindern, dass unter 16-Jährige Konten führen. Von gut 400 befragten australischen Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren gaben drei Monate nach Einführung der Beschränkungen satte 85 Prozent an, weiterhin solche Plattformen zu nutzen, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel berichtete, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Üblich waren ansonsten schwache Verfahren wie die Eingabe des Alters und Hochladen eines Selfies. Es hapert also offenbar noch stark an der Umsetzung des Verbots.
Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal. Zudem drohten Jugendliche, auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen. Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es allerdings um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.
„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“ Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unter