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Arbeitsministerin Bas verspricht Übergangslösung für "Rente mit 63"
Arbeitsministerin Bas hat in der Haushaltsdebatte die geplante Rentenreform der Bundesregierung verteidigt - auch die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Betroffenen verspricht sie jedoch Übergangslösungen.
In der Debatte um die Reform der Alterssicherungssysteme hat Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) die von der Regierung geplante Rentenreform verteidigt. Kritisch äußerte sie sich jedoch erneut zu einer Abschaffung der sogenannten "Rente mit 63".
Mit Blick auf die Debatte über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren versprach Bas Übergangsregeln. "Es wird einen Vertrauensschutz geben, darauf können sich alle verlassen", sagte die Co-Chefin der Sozialdemokraten.
Ein Gesetzentwurf zur Rentenreform wird derzeit in ihrem Ministerium erarbeitet. Bas bekennt sich im Grundsatz zu dem Reformvorhaben sowie der Übernahme der Empfehlungen der Rentenkommission, die genaue Ausgestaltung des Gesetzentwurfs ist aber noch offen.
Der Plan der Bundesregierung, die Rente mit 63 Jahren abzuschaffen, führt innerhalb der SPD zu Debatten.
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Aus der SPD, aber auch vor allem von ostdeutschen CDU-Politikern gibt es Widerstand gegen die Empfehlung der Reformkommission zur Rente, die sogenannte "Rente mit 63" abzuschaffen. Diese ermöglichte bei ihrer Einführung Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren, ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Altersgrenze steigt allerdings schrittweise auf 65 Jahre an, derzeit sind es etwa 64,5 Jahre.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich zuvor bereits für Übergangszeiten ausgesprochen. Die Rentenkommission selbst hätte diese empfohlen, so Merz.
Bas betonte im Bundestag, der Sozialstaat müsse "für die kommenden Jahrzehnte fit" gemacht werden. Der Schwerpunkt sei dabei die Zukunft der Rente. "Und wenn wir unser Versprechen einhalten wollen, dass auch in Zukunft die Renten sicher sein sollen und vor allen Dingen die jungen Menschen nicht überbelastet werden, dann braucht es eine Reform." Alles andere käme teuer zu stehen und würde zu "Rentenkürzungen und zu massiv steigenden Beiträgen" führen.
Dem Bundesarbeitsministerium steht im Haushaltsentwurf für 2027 der mit Abstand höchste Einzeletat zur Verfügung - nämlich 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon wird der allergrößte Teil für die Rente benötigt.
Die Fraktionschefs von Union und SPD erklären derweil, Änderungen am Reformkonzept seien nicht ausgeschlossen.
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