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Freiwillig statt Zwang: Das doppelte Spiel um die EU-Chatkontrolle
Konzerne liefern auch ohne Gesetz viele Hinweise auf sexuellen Kindesmissbrauch. Die Bundesregierung bricht offenbar ihr Versprechen gegen Massenüberwachung.
Die politischen Verhandlungen über das hoch umstrittene EU-Gesetz zu einer potenziellen verpflichtenden Chatkontrolle biegen auf die Zielgerade. Am Montag soll in den Verhandlungen in Brüssel ein Durchbruch erzielt werden. Seit Jahren warnen Bürgerrechtler, Datenschützer und IT-Experten vor einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation. Das zentrale Argument der Befürworter – neue gesetzliche Instrumente seien zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch unverzichtbar – wird aber durch aktuelle Zahlen widerlegt.
Wie aus einer von Netzpolitik.org veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, melden Tech-Unternehmen weiterhin freiwillig in großem Umfang Hinweise auf Kindesmissbrauch an die Behörden. Das Bundeskriminalamt erhält demnach über 10.000 solcher Eingaben pro Monat. Die bestehenden Mechanismen funktionieren also auch ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Durchleuchtung privater Nachrichten.
Noch im Herbst hatte die Bundesregierung versprochen, eine flächendeckende Überwachung ohne konkreten Verdacht werde es nicht geben. Interne Dokumente und aktuelle Verhandlungen in Brüssel zeichnen indes ein anderes Bild.
Eine Schlüsselrolle spielt die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP). Das Europäische Parlament hatte sich im März ausdrücklich gegen eine Verlängerung der ausgelaufenen Ausnahmeregelung ausgesprochen, die Tech-Unternehmen freiwillige Chatkontrollen erlaubte. Dennoch schlug Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) in einem ungewöhnlichen Schritt vor, die bereits abgelehnte Regelung erneut auf die Tagesordnung des Ministerrates zu setzen.
Einem Bericht zufolge geht die Initiative auf die EVP-Führung um CSU-Politiker Manfred Weber zurück. Die Mitgliedstaaten beraten bereits über eine Wiederbelebung des Vorschlags. Abgeordnete werfen Metsola vor, das Parlamentsmandat zu unterlaufen und den Gesetzgebungsprozess parteipolitisch zu instrumentalisieren.
Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft spricht von einem Skandal. Das Parlament habe bereits mehrfach gegen anlasslose Chatkontrollen votiert. Abstimmungen dürften nicht beliebig wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht werde.
Parallel gerät die Bundesregierung durch veröffentlichte interne Dokumente unter Druck. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) öffentlich erklärte, eine anlasslose Chatkontrolle werde es mit ihr nicht geben, zeigen Ratsprotokolle eine andere Linie. Ein Dokument vom 17. Juni belegt, dass die deutsche Verhandlungsführung in Brüssel einen möglichst breiten Einsatz anlassloser Scans mit nur minimalen Einschränkungen unterstützt: Bereits am 10. Juni hatte sich die deutsche Delegation für eine weitreichende Überwachung ausgesprochen.
Federführend für die Verhandlungen ist das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU). Noch im Herbst hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) das Vorhaben mit dem vorsorglichen Öffnen sämtlicher Privatbriefe verglichen und eine Zustimmung ausgeschlossen. Ein Sprecher Dobrindts erklärte im März gegenüber heise online: „Die Bundesregierung hat sich bereits 2025 darauf geeinigt“, dass sich die einschlägige EU-Verordnung „auf die dauerhafte Ermöglichung freiwilliger Maßnahmen auf solider rechtlicher Grundlage in der EU fokussieren soll“. Der nun dokumentierte Kurs in Brüssel steht dazu im Widerspruch. Die Digitale Gesellschaft fordert daher Konsequenzen innerhalb der Koalition. Justizministerin Hubig müsse Dobrindt entgegentreten, wenn sie glaubwürdig sein wolle.
Experten warnen seit Beginn der Debatte, dass eine verpflichtende Chatkontrolle faktisch das Aufbrechen sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfordern würde. Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema könnten dann nicht mehr dieselbe Vertraulichkeit garantieren. Dadurch entstünden erhebliche