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Regierung legt Aktionsplan gegen Sozialbetrug vor
Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch. Ein neuer Aktionsplan setzt auf mehr Datenabgleich, mehr Kontrollen und strengere Regeln. Auch KI soll helfen.
Es ist eine deutliche Ansage der Arbeitsministerin: "Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch tolerieren wir nicht", sagt Bärbel Bas. Die SPD-Politikerin will dagegen härter vorgehen - nämlich "mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln".
Was sie plant, hat sie zusammen mit dem Innenminister in einen Aktionsplan gegossen. Acht Seiten hat das Dokument, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt. Darin: 37 Punkte, wie sie insbesondere der Sozialleistungsmissbrauch in den Griff bekommen wollen, der in Zusammenhang mit der EU-Zuwanderung steht.
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Schon nach dem Koalitionsausschuss Anfang Juli hatten die Spitzen der schwarz-roten Regierung einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch angekündigt. "Wer das System missbraucht, der muss eben auch mit Folgen rechnen", sagte Bas damals. Sie werde einen "konsequenten Plan" vorlegen.
Nun ist zusammen mit dem Innenministerium ein Katalog erarbeitet worden. Kernpunkte: Kommunen sollen Möglichkeiten erhalten, besser gegen sogenannte Schrottimmobilien vorzugehen. Auch sollen Arbeitgeber stärker in Haftung genommen werden, die auf Schwarzarbeit setzen und wer mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht wird, soll keine Grundsicherung mehr bekommen können.
Vor allem ein Ärgernis vieler Jobcenter-Mitarbeiter soll angegangen werden: der bisher eingeschränkte Datenaustausch zwischen den Behörden soll verbessert werden. Durch einen solchen Datenabgleich kann es leichter werden, beispielsweise nicht gemeldeten Minijobs auf die Spur zu kommen.
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Auch Künstliche Intelligenz soll helfen und die Daten durchkämmen: Mittels "sicherer, vertrauenswürdiger und diskriminierungsfreier KI-gestützter Analysesysteme", heißt es in dem Papier, werde man mehr Missbrauchsfällen auf die Spur kommen. Um das zu vereinfachen, soll die Identifikationsnummer bei allen für Sozialleistungen relevanten Registern mitgespeichert und die kommunalen Jobcenter zum Datenaustausch verpflichtet werden.