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Verbraucherschützer starten Verbandsklagen gegen Apple TV, Netflix, Sky und Co.
von André Westphal
16. Sep. 2026 |
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Verbraucherschützer reichen Verbandsklagen gegen mehrere Streaming-Dienste ein. Dieses Mal ist aber zur Abwechslung mal nicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) oder eine regionale Abteilung federführend, sondern der Verbraucherschutzverein (VSV). Man wirft Plattformen wie Apple TV, Netflix und Sky einseitige Preiserhöhungen vor. Auch Prime Video steht hier unter Beschuss.
Der Vorwurf: Die jeweiligen Anbieter hätten laut dem VSV bei laufenden Abonnements die Preise wiederholt angehoben und sich dabei nur jeweils auf die Preisanpassungsklauseln in ihren AGB berufen. Es sei aber keine separate Zustimmung der Betroffenen mehr eingeholt worden. Genau das wäre aber laut VSV zwingend notwendig gewesen.
Entsprechend will man nun Rückzahlungen fordern, die sich je nach Szenario und Anbieter zwischen 60 und 700 Euro bewegen könnten. Wer bei mehreren Plattformen Abonnements unterhalten hat, kann sich natürlich entsprechend für alle Verbandsklagen eintragen lassen. Derzeit sucht der VSV nach Betroffenen, die sich kostenlos den Klagen anschließen wollen - mehr dazu hier.
Der VSV sitzt in Wien, arbeitet in dieser Angelegenheit jedoch mit einer Kanzlei aus Berlin sowie auch einem Prozessfinanzierer zusammen. Das ist auch der entscheidende Dreh: Der Finanzierer trägt zunächst die Kosten des Verfahrens und erhält dann im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös von 9,9 %. Da ist also natürlich ein erhebliches finanzielles Eigeninteresse gegeben.
Gegenüber DWDL.de zeigte sich zumindest Netflix von der ganzen Sache eher überrascht. Man habe die Verbandsklage bisher nicht zur Einsicht vom VSV erhalten. Allerdings stimme die Darstellung des VSV ohnehin nicht. Denn man habe in Deutschland bei Preiserhöhungen stets die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kunden eingeholt.
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