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Mindestversorgung beim Internet: Halt Stop! Es bleibt alles so wie es ist!
von Carsten Knobloch
24. Sep. 2026 |
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Kurzer Blick auf das, was der Gesetzgeber hierzulande als absolute Untergrenze beim Internetzugang ansieht: Der Digitalausschuss des Bundestages hat die Empfehlung der Bundesnetzagentur durchgewunken. Heißt konkret: An den Mindestanforderungen für die Grundversorgung wird vorerst nicht gerüttelt.
Zur Erinnerung: Seit Ende 2021 habt ihr auf dem Papier ein gesetzliches Recht auf einen bezahlbaren Basis-Anschluss für Telefon und Internet. Sitzt ihr also irgendwo in einer Ecke, wo kein Provider von sich aus liefern will, kann die Bundesnetzagentur ein Unternehmen dazu verdonnern, euch anzubinden. Die Latte liegt dabei seit Anfang 2025 bei schlanken 15 Mbit/s im Download, 5 Mbit/s im Upload und höchstens 150 Millisekunden Latenz.
Die BNetzA argumentiert im aktuellen Bericht, dass sich im Erhebungszeitraum keine Notwendigkeit für mehr Bandbreite oder bessere Reaktionszeiten ergeben habe. Aus dem Digitalministerium hieß es dazu ergänzend, dass diese Mindestversorgung ohnehin nur als Notnagel gedacht sei, während der Glasfaserausbau die eigentliche Arbeit machen soll.
Wenn vor Ort nichts anderes geht, greift man zur Not auch auf Satellitenlösungen zurück, was im Ausschuss mit Blick auf Anbieter wie Starlink und digitale Souveränität für Diskussionen sorgte.
Einen Punkt will die Netzagentur im nächsten Bericht aber genauer prüfen: die Diskrepanz zwischen hübschen Werbeversprechen der Anbieter und den Datenraten, die in der Praxis tatsächlich bei den Leuten ankommen. Dass bunte Prospekte und die Realität am heimischen Router gerne mal zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind, dürfte für die meisten allerdings wenig überraschend kommen.
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