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Bundesnetzagentur will Fernverkehr öffnen: Neue Regeln sollen Wettbewerb stärken
Ob das der Deutschen Bahn schmeckt? Die Bundesnetzagentur will den Wettbewerb auf der Schiene stärken und den Einstieg neuer Fernverkehrsanbieter erleichtern. Ein entsprechender Beschlussentwurf wurde jetzt an den Eisenbahninfrastrukturbeirat übermittelt. Ziel ist es, Unternehmen wie Italo oder FlixTrain auf stark ausgelasteten Strecken bessere Chancen auf Trassen zu verschaffen.
Konkret soll die DB InfraGO AG bei der Erstellung des Netzfahrplans auf Strecken mit ausgewiesenen Kapazitätsgrenzen künftig maximal 60 bis 75 Prozent der verfügbaren Kapazität an ein einzelnes Unternehmen vergeben dürfen. Den genauen Wert legt DB InfraGO fest. Dadurch soll sichergestellt werden, dass auf diesen Korridoren mindestens ein Wettbewerber der DB Fernverkehr zum Zug kommt (Wortwitz beabsichtigt). Betroffen wären beispielsweise stark frequentierte Bereiche rund um München und Frankfurt.
Die Regelung greift allerdings nur bei vertakteten Fernverkehrsangeboten und nur dann, wenn mehr Trassen nachgefragt werden als tatsächlich verfügbar sind. Voraussetzung ist unter anderem ein regelmäßiger Fahrplan mit mindestens vier Verbindungen pro Tag im Zweistundentakt. Der Nahverkehr und der Schienengüterverkehr bleiben von der Wettbewerberklausel unberührt, so die Leute der Bundesnetzagentur.
Zusätzlich möchte die Bundesnetzagentur Wettbewerbern den Zugang zu Bahnhöfen erleichtern. DB InfraGO soll geeignete Flächen für personenbediente Fahrkartenverkaufsstellen und Lounges nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien vergeben. Neue Vorgaben für Abstellgleise oder Ticketautomaten sind dagegen nicht geplant, da die bestehenden Regelungen nach Auffassung der Behörde ausreichen.
Auslöser des Verfahrens ist eine Beschwerde des italienischen Bahnunternehmens Italo. Das Unternehmen plant ab April 2028 den Einstieg in den deutschen Fernverkehr und möchte rund 3,6 Milliarden Euro investieren. Vorgesehen sind unter anderem stündliche Verbindungen zwischen München, Köln und Dortmund sowie eine zweistündliche Verbindung zwischen München und Berlin mit insgesamt 56 überwiegend täglichen Zugfahrten. Nach der Anhörung des Eisenbahninfrastrukturbeirats sowie von Bundeskartellamt und Monopolkommission soll die Bundesnetzagentur ihre endgültige Entscheidung treffen.
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