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Führerschein-Umtausch: Wer 2027 dran ist
von Carsten Knobloch
25. Sep. 2026 |
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Der bundesweite Pflichtumtausch alter Führerscheine geht in die nächste Runde. Nach dem Reminder im letzten Jahr folgt nun unser neuer. Wer noch ein älteres Dokument mit sich herumträgt, muss dieses schrittweise gegen den einheitlichen EU-Kartenführerschein austauschen. Nachdem die alten Papierführerscheine (grau oder rosa) für fast alle Jahrgänge abgearbeitet sind, stehen weiterhin die frühen Plastikkarten auf dem Plan. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2027 - und dieses Mal betrifft es alle Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Bei den ab dem 1. Januar 1999 ausgegebenen Scheckkarten entscheidet nicht mehr das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr. Das relevante Datum findet ihr auf der Vorderseite im Feld 4a (nicht mit dem Datum der Fahrerlaubnisklassen auf der Rückseite verwechseln). Liegt das Datum in den Jahren 2002, 2003 oder 2004, müsst ihr bis spätestens 19. Januar 2027 getauscht haben. Die einzige generelle Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen unabhängig von Format oder Ausstellungsdatum erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Der Umtausch selbst ist glücklicherweise (für viele) ein reiner Verwaltungsvorgang ohne erneute Fahrprüfung oder Gesundheitscheck für reguläre Pkw- und Motorradklassen. Die neue Karte ist anschließend 15 Jahre lang gültig. Für den Behördentermin benötigt ihr euren Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und den bisherigen Führerschein. Wurde der alte Schein von einer anderen als der jetzt zuständigen Behörde ausgestellt, braucht ihr vorab noch eine Karteikartenabschrift, die sich meist unkompliziert bei der ursprünglichen Behörde anfordern lässt. Die Gebühren liegen bundesweit bei rund 25 Euro, eventuell kommt noch eine kleine Pauschale für den Postversand nach Hause dazu.
Wer die Frist verstreichen lässt, verliert nicht seine Fahrerlaubnis - fahren dürft ihr weiterhin. Es handelt sich schlicht um eine Ordnungswidrigkeit, die bei einer Polizeikontrolle hierzulande mit einem Verwarngeld von 10 Euro zu Buche schlägt.
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