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Erste Reformschritte beschlossen: Was sich bei der Pflege ändern soll
Nach langem Ringen hat sich sie Bundesregierung auf ein "Pflegeneuordnungsgesetz" geeinigt. Das setzt zunächst darauf, das System am Laufen zu halten. Für Kinderlose wird es teurer. Was sich sonst noch ändern soll - ein Überblick.
Nach langem Ringen gibt es bei der Pflegereform einen Durchbruch: Das Kabinett verständigte sich auf den Entwurf des "Pflegeneuordnungsgesetzes", das in erster Linie das Ziel hat, die erwartete Finanzlücke von rund acht Milliarden Euro im kommenden Jahr abzuwenden.
Umfassende strukturelle Reformen wurden ausgeklammert, weil Union und SPD offenbar bei wichtigen Detailfragen keine Kompromisse finden konnten. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann spricht deshalb auch von einem "ersten wichtigen Schritt" zur Stabilisierung des Pflegesystems. Worauf sich die Runde geeinigt hat:
Um die Finanzen in eine Balance zu bringen, sind Linnemann zufolge Einsparungen nötig. Während der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent stabil bleibt, steigt der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung wird um 300 Euro pro Monat angehoben und damit weniger stark als zunächst geplant. Die Grenze liegt derzeit bei 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro pro Jahr. Bis zu diesem Betrag wird das Bruttoeinkommen für die Pflegversicherung herangezogen. Alles, was darüber hinaus verdient wird, bleibt beitragsfrei.
Vom kommenden Jahr an wird ein Beitragszuschlag für mitversicherte Ehegatten oder Lebenspartner in Höhe von 0,52 Prozent erhoben. Ausnahmen sollen etwa für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder pflegende Angehörige gelten.
Die Pflegeversicherung übernimmt dagegen weiterhin - anders als ursprünglich geplant - die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige voll. Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.
Auch für Minijobs fallen künftig Beiträge zur Pflegeversicherung an. Das soll jährlich 1,4 Milliarden Euro Einnahmen einbringen.
Bei der Begutachtung von Menschen, die möglicherweise auf eine Pflegestufe angewiesen sind, wird es Änderungen geben. Das Ministerium bleibt hier unkonkret; es spricht davon, dass die "Begutachtungssystematik" angepasst werde und die Pflegegrade 1 bis 3 künftig "zielgenauer" vergeben werden sollten. In der Diskussion war etwa gewesen, bestimmte Hilfen im Alltag jenseits der eigentlichen Pflege nicht mehr zu gewähren. Für alle bereits in einen Pflegegrad eingestuften Menschen gelte ein Bestandsschutz.
Für Pflegegrad 1 soll bei der häuslichen Pflege der sogenannte Entlastungsbeitrag von 131 Euro pro Monat wegfallen.