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Europäischer Gerichtshof: Rekordstrafe für Googles Android-Verstöße bleibt bestehen
Die Rekordstrafe gegen Google bleibt bestehen. Weil der Konzern die marktbeherrschende Stellung im Bereich Android und der Suchmaschinen missbräuchlich ausgenutzt hat, muss der Konzern in der EU 4,1 Milliarden Euro zahlen. Somit endet ein über Jahre dauerndes Verfahren.
Der Beschluss der EU-Kommission stammte bereits aus dem Jahr 2018. Begründet wurde die Strafe mit den Vorgaben, die Google den Smartphone-Herstellern machte, die Android verwenden wollten. Diese mussten sowohl die Google-Suche als auch den Chrome-Browser und weitere Google-Apps vorinstallieren, um eine Lizenz für den Play Store zu erhalten.
Hinzu kamen noch weitere Punkte in den Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern, mit denen Google seine Marktmacht ausspielte. Werbeeinnahmen wurden etwa nur dann weitergeleitet, wenn Smartphone-Hersteller und Mobilfunktreiber auf die Vorabinstallation konkurrierender Suchmaschinen verzichteten.
Die Strafe belief sich ursprünglich auf 4,343 Milliarden Euro. In einem ersten Urteil aus dem Jahr 2022 hatte der Gerichtshof der EU den Beschluss der EU-Kommission bereits bestätigt, reduzierte die Summe aber aufgrund einer angepassten Schadensanalyse auf 4,1 Milliarden Euro. In der EU ist das nach wie vor eine Rekordstrafe.
Auch gegen dieses Urteil hatte Google Rechtsmittel eingelegt. Diese weisen die EuGH-Richter nun zurück. Laut der Mitteilung des EuGH wurden keine Rechtsfehler begangen. Google hatte etwa argumentiert, Vorlieben der Nutzer sowie die Qualität der Google-Dienste wären der relevante Faktor für die Abkommen. Das hätte aber nicht nachgewiesen werden können.
Dasselbe gilt für weitere Aspekte des Falls. Die Richter bestätigen etwa die Marktmissbrauch-Analyse der EU-Kommission. So waren die Vereinbarungen zwischen Google und den Smartphone-Herstellern sowie Mobilfunkbetreibern geeignet, die „Absatzmöglichkeiten für nicht kompatible Android-Versionen einzuschränken und somit die beherrschende Stellung von Google zu verstärken“. Somit bleibt die Strafe bestehen.