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Warum die geplante IFG-Reform ein massiver Einschnitt in die Pressefreiheit wäre
Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes. Als Modernisierung verkauft , könnte das für manche Medien und NGOs das Ende bedeuten.
(Bild: Palto / Shutterstock.com / Bearbeitung heise medien)
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Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgte bei seiner Einführung 2006 einem einfachen Prinzip. Jede Person kann Akteneinsicht beantragen, ohne dafür ihr Interesse begründen zu müssen. Der Beschluss vom 2. Juli dreht das um. Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ Auskunft erhalten, und auch das nur, sofern sie an die Information nicht schon über andere Regelungen kommen. Was einmal ein allgemeines Bürgerrecht war, liegt dann im Ermessen der Verwaltung.
Volker Zota leitet heise online als Chefredakteur. Als promovierter Physiker hat er naturgemäß einen Blick für Details: Ihn reizen komplexe Zusammenhänge, fundierte Analysen und neue Erkenntnisse.
Die Beschränkung auf natürliche Personen trifft Redaktionen, Verlage und NGOs unmittelbar, denn als juristische Personen wären sie nicht mehr antragsberechtigt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) zieht daraus die naheliegende Konsequenz und warnt, Medienunternehmen könnten dann gar keine IFG-Anfragen mehr stellen.
Formal ließe sich das umgehen, indem die Redakteurin im eigenen Namen fragt und der NGO-Mitarbeiter als Privatperson auftritt. Nur verschiebt eine solche Konstruktion in der Praxis das Risiko von der Institution auf den Einzelnen. Wer klagt gegen eine Ablehnung, und wer zahlt, wenn das Verfahren scheitert? Das bliebe offen. Für FragDenStaat, LobbyControl, Abgeordnetenwatch und andere Organisationen wäre die Änderung existenziell. Setzt die Regierung ihre Pläne um, fällt genau dieses Modell weg. FragDenStaat-Leiter Arne Semsrott zieht im Interview mit heise online die Konsequenz: Sei der Rechtsweg erst versperrt, werde FragDenStaat zum „neuen WikiLeaks“.
Bislang muss die Behörde begründen, warum sie ablehnt; nach der Reform müsste der Antragsteller begründen, warum er überhaupt fragt. Für investigative Recherche ist das strukturell unbrauchbar. Wer einem Verdacht nachgeht, kann seinen Recherchekontext schlecht offenlegen, ohne Quellen zu gefährden. Das bedroht die Pressefreiheit in Deutschland strukturell.
Der Verwaltung wächst damit ein Ablehnungsgrund zu, der kaum anfechtbar ist: Das Interesse sei zwar vorhanden, aber nicht „berechtigt“. Schon heute kritisiert der DJV, dass Behörden Auskunftsansprüche willkürlich beschnitten. Ein unbestimmter Rechtsbegriff wie „berechtigtes Interesse“ grenzt diese Praxis nicht ein – er verschafft ihr eine gesetzliche Grundlage.
Bis zu 500 Euro kann eine IFG-Anfrage schon heute kosten. Künftig sollen sich die Gebühren am Kostendeckungsprinzip orientieren, und wer den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand umlegt, landet schnell im vierstelligen Bereich. Für freie Journalisten und kleine Redaktionen ist das nicht nur ein theoretisches Problem. Schon die Ungewissheit über die Gebührenhöhe könnte abschreckend wirken. Denn wer nicht abschätzen kann, ob eine Anfrage 80 oder 1400 Euro kostet, stellt sie im Zweifel gar nicht erst.